Brauch er ebend nicht.Zitat von Wuffi
Wenn er alarmiert wurde, hat er da zu sein, denn dafür unterschreibt man die Freistellung, und das ist halt die Besonderheit, wenn man sich bei einer Bundes-Org.,wie das THW verpflichtet, oder sich freistellen läßt!
Das ist grade beim THW, nur mal angenommen, wo einer Chef ist, der mit der Dienstordnung, unterm Kissen Schläft, ein ganz einfaches Fax, wo draufsteht wie oft er beim Dienstabend, und Ausbildungsveranstaltungen war, und der Alarmierung nicht nachgekommen ist, ein völlig unbürokratischer Akt, und schon maschiert er bei der Bundeswehr.
Genauso wenn man seine Zeit rum hat, gibt es ein schreiben, vom Kreiswehrersatzamt, wo drin steht, das die abzuleistende Zeit der Freistellung erfüllt ist, aber es sich vorbehalten wird im V-,oder K-fall, sowie Übungen, und Einsätzen dafür einberufen werden kann!Und was wurde ausgerufen?Katastrophenalarm!
Also hätte er sich umziehen müssen, und ins Blaue Auto krabbeln sollen.
Warum hat er sich nicht gleich beim Katastrophenschutz, der Feuerwehr verpflichtet.
Wie heisst es so schön, Freiwillige Feuerwehr ist Freiwillig, und Ersatzdienst ist Dienst, und Pflicht!
Du kannst ja auch nicht im Bundeswehr-Einsatz, aufstehen und sagen ich geh jetzt nach Hause machs Gut.
Vielleicht sollte sich ein jeder vorher mal Gedanken machen, was Ersatzdienst bedeutet, und was im Einsatzfall auf mich zu kommen könnte.
Aber er hat doch noch Glück!Beim DRK hatten wir mal einen der hat kein Einberufungsbefehl bekommen, da sind gleich die Feldjäger gekommen, und haben den nach Schwerin in die Kaserne gebracht.Ganz Spontan 400km von zu wech.