
Zitat von
Alex22
Das stimmt so nicht ganz ...
Es gibt gewisse Garantenstellungen die einen hervorheben.
Und dies wird sich definitiv in der Urteilsbegründung niederschlagen.
Das stimmt so auch wieder nicht ganz:
Eine Garantenstellung im klassischen Sinne ist hier nicht gegeben. Man kann sie jedoch damit vergleichen. Es wird sich auch nicht in der Urteilsbegründung niederschlagen, sondern im Mass des Urteils. Und sofern trifft eine Art "Garantenstellung" zu, indem die vorliegende Erklärung bzw. Kursbescheinigung bestätigt, dass er Kentnisse hatte und verantwortungsbewusster damit hätte umgehen können. Sprich Vorsatz, Schuld und Widerrechtlichkeit sind gegeben und ein Strafschärfung durch diese Erkenntnisse nicht ausgeschlossen.
PS: Und es bleibt dabei, "alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Dies hat jedoch nicht mit dem Strafmass zu tun, sonder im strafrechtlichen Sinne, dass jeder für seine Delikte verfolgt wird. Die Strafzumessung ist dann eine andere Geschichte, was aber nicht auf den Menschen sondern vielemehr auf die Deliktsumstände bezogen ist.
So nun genug Juristerei,
Gruss marlon
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)