Hi,
diese Schreiben sind nichts was vor einem Gericht stand halten würde.Denn Zitat Malon: alle sind vor dem Gesetz" gleich.
Denn Unwissen schützt nicht vor Strafe. Aber und hier liegt der Hund Begraben: Der Ausstellende dieses Schreibens sichert sich ab evt. in Regress genommen zu werden, so unter dem Motto "Ich bin nicht aufgeklärt worden".
So wird in unserer Region z.B nach einem Funklehrgang keine Erklärung ausgestellt, da über Lehrgangsbescheinigung, sowie einheitliche Festgeschriebene Inhalte (DV 810) des Lehrgangs nachgewiesen werden kann, das der Schüler aufgeklärt wurde.
Im Rettungsdienst wo z.B ein Praktikant mitfährt muß dieser eine solche Erklärung unterschreiben.
So mal bei uns. Die Verschwiegenheitserklärungen sind meist frei formuliert und zitieren nur Passagen aus den jeweiligen Gesetzbüchern.
Gruß Tele...
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.