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Thema: Dumm gelaufen...

  1. #31
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    Hallo,

    tja, wer so etwas wohl unterschreibt? Ich jedenfalls würde es nicht unterschreiben, einmal davon abgesehen, dass es keine Rechtsgültigkeit hat. Vorteilsnahme und Bestechlichkeit, lächerlich, das ist ja noch nicht einmal einschlägig.
    Viele Grüße
    Daniel

  2. #32
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    Und was hat das mit diesem Thread zu tun?
    Hier gehts um Scanner und da brauchts keinen Sprechfunkerlehrgang.

    duese

  3. #33
    firerobs Gast
    Ich wollt ja nur aufzeigen welche Strafe einen erwischen kann, wenn er von der Polizei mit 'nem Scanner erwischt wird.

    @Wladow
    Warum sollte das keine Rechtsgültigkeit haben? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es geht ja nicht darum dass die Urkunde dazu da ist einen vor Gericht in Schwierigkeiten zu bringen, nur darum das die Teilnehmer es blicken was auf die zukommen könnte, sollten sie gegen diese Paragraphen verstoßen.

  4. #34
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    Zitat Zitat von firerobs
    aber in Bayern ist das so, das jeder Teilnehmer etwas unterschreiben muss, wo all diese Paragraphen aufgeführt werden.
    Bayern ist groß, und den Wisch gibts nicht überall (wie z.B. bei uns im Landkreis PAF)
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  5. #35
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    Wir mussten bei unserm Funklehrgang (RLP) auch dieses Formular ausfüllen. Dazu wird man sogar schon in der Jugendfeuerwehr genötigt, wenn mit den 2m-Geräte Funkschnitzeljagd gemacht wird

  6. #36
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    Zitat Zitat von Grisuchris
    Bayern ist groß, und den Wisch gibts nicht überall (wie z.B. bei uns im Landkreis PAF)
    Hi Nachbar ... im komm ausm LDK ND

    @ Allmächtiger ...
    Aus Mangel an Geschäftsfähigkeit eines Jugendlichen halte ich solche Methoden als extrem fragwürdig.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #37
    firerobs Gast
    Auch ein Jugendlicher is beschränkt Geschäftsfähig (sonst dürftest du als Minderjähriger nichts kaufen!) und Straffähig.

  8. #38
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    In der Jugendfeuerwehr werden auch nicht die Gesetze als Grundlage genommen, sondern sinngemäß steht dort, dass das JF-Mitglied in seiner Position das im Funk gehörte nicht verbreiten darf und andernfalls mit Strafen rechnen muss.

    Mal schaun, vielleicht finde ich die Vorlage dazu noch irgendwo...

  9. #39
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    Zitat Zitat von Grisuchris
    Bayern ist groß, und den Wisch gibts nicht überall (wie z.B. bei uns im Landkreis PAF)
    Es handelt sich hier um die sogenannte "Verpflichtungserklärung" und dieser "Wisch" gilt auch in Bayern, also für jeden, der am BOS Funk teilnimmt.

    Ebi
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  10. #40
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    so nun kann ichs doch nicht ganz lassen, auch wenn wir langsam vom Thema abkommem.

    @ firerobs

    Jugendliche sind nicht Geschäftsfähig! Sondern beschränkt Geschäfts- bzw. Handlungsfähig. D.h. sie dürfen einfache Verträge, wie kleiner Kaufverträge u.ä. eingehen (Süssigkeitenkauf). Je nach Alter werden diese Kompetenzen gemäss Gerichtspraxis ausgebaut. Das Unterschreiben einer solcher Erklärung benötigt in meinen Augen jedoch eine undeingeschränkte Geschäftsfähigkeit bzw. Handlungsfähigkeit. Eine solche Erklärung wäre also anfechtbar, und würde wohl als nichtig erklärt.

    @ Ebi

    Ich habe diese Erklärung mal durchgelesen. Schlussendlich gilt jedoch "alle sind vor dem Gesetz" gleich. D.h. grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob man Kenntnisse von diesen einschlägigen Bestimmungen hat, oder nicht. Denn Unwissen schützt nicht vor Strafe. Eine solche bei der Strafzumessung kann eine solche Erklärung von Bedeutung sein.
    Verstösst einer gegen die besgaten Bestimmungen, welcher die Erklärung unterschrieben und damit Kenntnis von ihr hat, kann man davon ausgehen, dass er mit Vorsatz gehandelthat. Hinzu kommt, dass Schuld und Rechtswidrigkeit wohl zu bejahen sind.
    Hat jemand einfach einen Scanner zu Hause, kennt aber diese Bestimmungen nicht, und ist sich der Widerrechtlichkeit seines Handelns nicht bewusst, stellt sich zumindest die Frage, inwiefern die subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Somit könnte unter Umständen ein Strafmilderungsgrund vorliegen.
    D.h. derjenige welcher die Erklärung nicht kennt und nicht unterschrieben hat, hat unter Umständen eine geringere Strafe zu erwarten, als derjenige, welcher die Erklärung kennt und unterschrieben hat.

    Zu beachten ist jedoch, dass dies von Tatbestand zu Tatbestand geprüft werden muss, und nicht grundsätzlich für alle erwähnten Bestimmungen so gilt. Nur als allgemeiner Hinweis.

    Diese Handhabung ist etwa mit einem Konkurenzverbot oder Ähnlichem zu vergleichen, da von den Beteiligten eine höhere Sensibilität verlangt und erwartet wird.

    nur so als Anmerkungen ... so genug juristisches Geplänkel ...

    marlon
    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)

  11. #41
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    wer aber nicht in der Lage ist innerhalb von 3 monaten sein Funkkram zurückzubauen und noch einsatzausdrucke zu hause liegen hat der ist selber schuld
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  12. #42
    firerobs Gast
    Zitat Zitat von marlon
    so nun kann ichs doch nicht ganz lassen, auch wenn wir langsam vom Thema abkommem.

    @ firerobs

    Jugendliche sind nicht Geschäftsfähig! Sondern beschränkt Geschäfts- bzw. Handlungsfähig. D.h. sie dürfen einfache Verträge, wie kleiner Kaufverträge u.ä. eingehen (Süssigkeitenkauf). Je nach Alter werden diese Kompetenzen gemäss Gerichtspraxis ausgebaut.
    Genau das habe ich sinngemäß geschrieben.

  13. #43
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    Zitat Zitat von hannibal
    wer aber nicht in der Lage ist innerhalb von 3 monaten sein Funkkram zurückzubauen und noch einsatzausdrucke zu hause liegen hat der ist selber schuld
    treffend formuliert ... auch wenns keinen Eintrag geben sollte ... vorgemerkt ist man ...

    wirklich selber schuld
    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)

  14. #44
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von firerobs
    Auch ein Jugendlicher is beschränkt Geschäftsfähig (sonst dürftest du als Minderjähriger nichts kaufen!) und Straffähig.
    Anmerkung es heißt man ist Strafmündig und Deliktsfähig wenn wir scho juristisch reden :-)

  15. #45
    Registriert seit
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    Hi,

    diese Schreiben sind nichts was vor einem Gericht stand halten würde.Denn Zitat Malon: alle sind vor dem Gesetz" gleich.
    Denn Unwissen schützt nicht vor Strafe. Aber und hier liegt der Hund Begraben: Der Ausstellende dieses Schreibens sichert sich ab evt. in Regress genommen zu werden, so unter dem Motto "Ich bin nicht aufgeklärt worden".
    So wird in unserer Region z.B nach einem Funklehrgang keine Erklärung ausgestellt, da über Lehrgangsbescheinigung, sowie einheitliche Festgeschriebene Inhalte (DV 810) des Lehrgangs nachgewiesen werden kann, das der Schüler aufgeklärt wurde.
    Im Rettungsdienst wo z.B ein Praktikant mitfährt muß dieser eine solche Erklärung unterschreiben.
    So mal bei uns. Die Verschwiegenheitserklärungen sind meist frei formuliert und zitieren nur Passagen aus den jeweiligen Gesetzbüchern.

    Gruß Tele...
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

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