so nun kann ichs doch nicht ganz lassen, auch wenn wir langsam vom Thema abkommem.
@ firerobs
Jugendliche sind nicht Geschäftsfähig! Sondern beschränkt Geschäfts- bzw. Handlungsfähig. D.h. sie dürfen einfache Verträge, wie kleiner Kaufverträge u.ä. eingehen (Süssigkeitenkauf). Je nach Alter werden diese Kompetenzen gemäss Gerichtspraxis ausgebaut. Das Unterschreiben einer solcher Erklärung benötigt in meinen Augen jedoch eine undeingeschränkte Geschäftsfähigkeit bzw. Handlungsfähigkeit. Eine solche Erklärung wäre also anfechtbar, und würde wohl als nichtig erklärt.
@ Ebi
Ich habe diese Erklärung mal durchgelesen. Schlussendlich gilt jedoch "alle sind vor dem Gesetz" gleich. D.h. grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob man Kenntnisse von diesen einschlägigen Bestimmungen hat, oder nicht. Denn Unwissen schützt nicht vor Strafe. Eine solche bei der Strafzumessung kann eine solche Erklärung von Bedeutung sein.
Verstösst einer gegen die besgaten Bestimmungen, welcher die Erklärung unterschrieben und damit Kenntnis von ihr hat, kann man davon ausgehen, dass er mit Vorsatz gehandelthat. Hinzu kommt, dass Schuld und Rechtswidrigkeit wohl zu bejahen sind.
Hat jemand einfach einen Scanner zu Hause, kennt aber diese Bestimmungen nicht, und ist sich der Widerrechtlichkeit seines Handelns nicht bewusst, stellt sich zumindest die Frage, inwiefern die subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Somit könnte unter Umständen ein Strafmilderungsgrund vorliegen.
D.h. derjenige welcher die Erklärung nicht kennt und nicht unterschrieben hat, hat unter Umständen eine geringere Strafe zu erwarten, als derjenige, welcher die Erklärung kennt und unterschrieben hat.
Zu beachten ist jedoch, dass dies von Tatbestand zu Tatbestand geprüft werden muss, und nicht grundsätzlich für alle erwähnten Bestimmungen so gilt. Nur als allgemeiner Hinweis.
Diese Handhabung ist etwa mit einem Konkurenzverbot oder Ähnlichem zu vergleichen, da von den Beteiligten eine höhere Sensibilität verlangt und erwartet wird.
nur so als Anmerkungen ... so genug juristisches Geplänkel ...
marlon
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)