so nun kann ichs doch nicht ganz lassen, auch wenn wir langsam vom Thema abkommem.
@ firerobs
Jugendliche sind nicht Geschäftsfähig! Sondern beschränkt Geschäfts- bzw. Handlungsfähig. D.h. sie dürfen einfache Verträge, wie kleiner Kaufverträge u.ä. eingehen (Süssigkeitenkauf). Je nach Alter werden diese Kompetenzen gemäss Gerichtspraxis ausgebaut.