Dann haste ja nochmal Glück gehabt. Freut mich für dich.

Aber ich liste hier mal die betreffenden Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch auf:

- Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§201 StGB, Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre)
- Verletzung von Privatgeheimnissen (§203 StGB, Freiheitsstrafe bis 2 Jahre)
- Vorteilsname (§331 StGB, Freiheitsstrafe bis 2 Jahre)
- Bestechlichkeit (§332 StGB, Freiheitsstrafe bis 10 Jahre)
- Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (§353b StGB, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre

Wenn die das wirklich wollen, können die dich ganz bös verknacken.