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Thema: Dumm gelaufen...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    firerobs Gast
    Dann haste ja nochmal Glück gehabt. Freut mich für dich.

    Aber ich liste hier mal die betreffenden Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch auf:

    - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§201 StGB, Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre)
    - Verletzung von Privatgeheimnissen (§203 StGB, Freiheitsstrafe bis 2 Jahre)
    - Vorteilsname (§331 StGB, Freiheitsstrafe bis 2 Jahre)
    - Bestechlichkeit (§332 StGB, Freiheitsstrafe bis 10 Jahre)
    - Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (§353b StGB, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre

    Wenn die das wirklich wollen, können die dich ganz bös verknacken.

  2. #2
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    Zitat Zitat von firerobs
    Wenn die das wirklich wollen, können die dich ganz bös verknacken.
    Ja, aber wegen keinem einzigen der von Dir genannten §§.

    Die Suchfunktion sollte weiterhelfen.

    MfG

    Frank

  3. #3
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    Verletzung von Privatgeheimnissen: Wo waren da Privatgeheimnisse?

    Vorteilsnahme: Welcher Vorteil?

    Bestechlichkeit: Hat er denn Geld von irgendjemand genommen?

    Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht: Die Informationen hat er doch nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses gekriegt, oder?

    duese

  4. #4
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    Wie ich diese Hobbyjuristen liebe *gg*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    180
    @ Alex 22:

    ich wär wirklich Jurist, aber ich spar mir nun etwelche Aufklärungen.
    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)

  6. #6
    firerobs Gast
    Das sind halt die betreffenden Paragraphen. Ich weiß ja nit wieviele von euch eine Sprechfunkerlehrg besucht haben, aber in Bayern ist das so, das jeder Teilnehmer etwas unterschreiben muss, wo all diese Paragraphen aufgeführt werden. Damit bestätigt man halt das man gecheckt hat das die einen verknacken können.

  7. #7
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    996
    Hallo,

    tja, wer so etwas wohl unterschreibt? Ich jedenfalls würde es nicht unterschreiben, einmal davon abgesehen, dass es keine Rechtsgültigkeit hat. Vorteilsnahme und Bestechlichkeit, lächerlich, das ist ja noch nicht einmal einschlägig.
    Viele Grüße
    Daniel

  8. #8
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    Und was hat das mit diesem Thread zu tun?
    Hier gehts um Scanner und da brauchts keinen Sprechfunkerlehrgang.

    duese

  9. #9
    firerobs Gast
    Ich wollt ja nur aufzeigen welche Strafe einen erwischen kann, wenn er von der Polizei mit 'nem Scanner erwischt wird.

    @Wladow
    Warum sollte das keine Rechtsgültigkeit haben? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es geht ja nicht darum dass die Urkunde dazu da ist einen vor Gericht in Schwierigkeiten zu bringen, nur darum das die Teilnehmer es blicken was auf die zukommen könnte, sollten sie gegen diese Paragraphen verstoßen.

  10. #10
    Registriert seit
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    1.508
    Zitat Zitat von firerobs
    aber in Bayern ist das so, das jeder Teilnehmer etwas unterschreiben muss, wo all diese Paragraphen aufgeführt werden.
    Bayern ist groß, und den Wisch gibts nicht überall (wie z.B. bei uns im Landkreis PAF)
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  11. #11
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    1.102
    Wir mussten bei unserm Funklehrgang (RLP) auch dieses Formular ausfüllen. Dazu wird man sogar schon in der Jugendfeuerwehr genötigt, wenn mit den 2m-Geräte Funkschnitzeljagd gemacht wird

  12. #12
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von Grisuchris
    Bayern ist groß, und den Wisch gibts nicht überall (wie z.B. bei uns im Landkreis PAF)
    Hi Nachbar ... im komm ausm LDK ND

    @ Allmächtiger ...
    Aus Mangel an Geschäftsfähigkeit eines Jugendlichen halte ich solche Methoden als extrem fragwürdig.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    Zitat Zitat von Grisuchris
    Bayern ist groß, und den Wisch gibts nicht überall (wie z.B. bei uns im Landkreis PAF)
    Es handelt sich hier um die sogenannte "Verpflichtungserklärung" und dieser "Wisch" gilt auch in Bayern, also für jeden, der am BOS Funk teilnimmt.

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