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Thema: Dumm gelaufen...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    kann ein konkretes Beispiel nennen ...
    Vor kurzen wollte die Kripo eine Wohnungsdurchsuchung durchführen, als keiner aufgemacht hatte sind wir gekommen und haben die Tür aufgemacht.
    Da ging es um Drogen.
    Ich denke mal das eigentlich immer die Tür aufgemacht wird, ich glaube nicht das die unverrichteter Dinge wieder gehen und irgendwann wiederkommen in der Hoffnung das du mal zu Hause bist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Nomex3 Gast

    Hausdurchsuchung

    Zitat Zitat von Alex22
    kann ein konkretes Beispiel nennen ...
    Vor kurzen wollte die Kripo eine Wohnungsdurchsuchung durchführen, als keiner aufgemacht hatte sind wir gekommen und haben die Tür aufgemacht.
    Da ging es um Drogen.
    Ich denke mal das eigentlich immer die Tür aufgemacht wird, ich glaube nicht das die unverrichteter Dinge wieder gehen und irgendwann wiederkommen in der Hoffnung das du mal zu Hause bist.

    Hast du schon einmal probiert nen scanner im klo zu versenken das geht bei drogen besser dewegen die türöffnug

  3. #3
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    auch ich muss grundsätzlich alex22 recht geben
    was ist passiert (rein objetiv)
    1 oder 2 bürger haben die Strafermittlungsbehörden über einen Rechtsbruch informiert und diese haben, den Buchstaben des Gesetzes folgend Ihre Maßnahmen durchgeführt.

    Mehr ist nicht passiert.

    Warum sie das gemacht haben ist ein anderes Thema

    Grundsätzlich wäre zum Thema HIORGS und BOS Funk Gesetze (fass das mal als Oberbegriff) folgendes zu sagen

    "Der von euch ohne Sünde, der werfe den ersten Stein"
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
    ab112 Gast
    Ob da jetzt zoff (also Feuerwehrinterner Streit) herrrscht ist eigentlich zimlich Wurscht. Fakt ist : Eigene Kameraden verpetzt man nicht, koste was es wolle....

    Nur mal so ein Gedankenflug: Wenn die LKA`s soviel interesse daran hätten jeden "Schwarzhöhrer" anzukreiden würde es bestimmt dieses Forum nicht geben.
    Zu dem erwischt werden gehöhren auch mehrere Sachen. Z.B. wenn ich weiss ich werde angeschwärzt lass ich die Sachen scnellstmöglich verschwinden. Genauso ist es mit Scanner auf volle lautstärke und Fenster auf oder Scanner offen im Auto.

    Aber zurück zum Thema: Grundsätzlich kann man die Scanner besitzen, man darf sie nur nicht betreiben...
    Das Abhören dieses Funkverkehrs ist strafbar mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren neben zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen (vgl. §88 und §89 TKG). Entsprechende Frequenztabellen dürfen nicht zum Abhören dieser Frequenzen benutzt werden.

    Einheiten, die in einem BOS-Funkkreis mithören wollen, müssen sich vorher regulär im Funkkreis bzw. bei der Leitstelle anmelden.

  5. #5
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    Zitat Zitat von ab112
    Aber zurück zum Thema: Grundsätzlich kann man die Scanner besitzen, man darf sie nur nicht betreiben...
    Hi,

    das stimmt so nicht.
    Sicherlicht dürfen Scanner, wenn sie über ein CE-Zeichen verfügen, von jedermann in Deutschland betrieben werden. Man darf aber nur die öffentlichen Funkdienste, wie Wetter, CB-Funk, Amateurfunk etc. abhören.

    Das is der Unterschied ;)

  6. #6
    ab112 Gast
    Zitat:
    Sicherlicht dürfen Scanner, wenn sie über ein CE-Zeichen verfügen, von jedermann in Deutschland betrieben werden. Man darf aber nur die öffentlichen Funkdienste, wie Wetter, CB-Funk, Amateurfunk etc. abhören.


    So meinte ich das ja...

    Aber mal ganz ehrlich: Wer hört mit so einem Gerät das "offizielle Programm"?

  7. #7
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    Zitat Zitat von ab112
    Das Abhören dieses Funkverkehrs ist strafbar mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren neben zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen (vgl. §88 und §89 TKG).
    Einheiten, die in einem BOS-Funkkreis mithören wollen, müssen sich vorher regulär im Funkkreis bzw. bei der Leitstelle anmelden.
    Stimmt nicht so ganz,
    § 88 greift nicht, nur § 89.
    Und es sind keine 5 Jahre sondern nur 2 Jahre:-) (reicht ja auch)

    Wo ist denn geregelt, dass sich eine Einheit bei der Leitstelle anmelden muss ?
    Wäre mir absolut neu.
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  8. #8
    ab112 Gast
    @ ebi: Das mit dem Anmelden an der Leistelle bzw im Funkverkehrskreis wird einem bei einem Funklehrgang erzählt... Wo genau das schriftlich festgehalten ist weiss ich leider net...

    Ich habe mal im TKG die ensprechenden Paragraphen rausgesucht:

    hier der Link

    http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/index.html

    Mal gut zu wissen....

  9. #9
    Registriert seit
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    @ab112,
    die §§ sind mir bekannt,
    aber wie gesagt, es ist der §89 i.V §148 (Strafvorschriften)

    Und die Anmeldung im funkverkehrskreis, das ist höchstens eine interne Dienstanweiseung, keine für alle BOS verbindliche Vorschrift.
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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