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Thema: Dumm gelaufen...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    10.02.2003
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    3.318
    Zitat Zitat von marlon
    So nun genug Juristerei,

    Gruss marlon
    Na, eins noch.

    folgendes steht in der PDV / DV 810:
    -------
    1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus
    der im § 11 ( 1 ) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen Stellung ergibt. Der
    Personenkreis der für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten ist nach dem
    Verpflichtungsgesetz ( Art. 42 EGStGB v. 2.3.1974 ) förmlich zu verpflichten. Über die
    Verpflichtung ist eine Niederschrift anzufertigen ( Muster Anlage 1 ), deren spezielle Form
    je nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften unterschiedlich sein kann.
    1.4.5 Die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses richtet sich nach bundes- und
    landesrechtlichen Vorschriften.
    --------

    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  2. #2
    Registriert seit
    19.12.2005
    Beiträge
    180
    Zitat Zitat von Ebi
    [...]
    1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus
    der im § 11 ( 1 ) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen Stellung ergibt. Der
    Personenkreis der für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten ist nach dem
    Verpflichtungsgesetz ( Art. 42 EGStGB v. 2.3.1974 ) förmlich zu verpflichten. Über die
    Verpflichtung ist eine Niederschrift anzufertigen ( Muster Anlage 1 ), deren spezielle Form
    je nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften unterschiedlich sein kann.
    [...]
    Richtig! Aber wir sprechen von zwei verschiedenen Tatbeständen.
    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)

  3. #3
    steinyx Gast
    Also jetzt will ich auch mal was dazu sagen. Dumm gelaufen auf jedenfall. Aber auch selbst Schuld. Wie man's halt sieht...

    Was ich aber das Allerletzte finde, sind diese angeblichen "Kameraden"! Bitte was sind das für Heinis die mit einem in der Feuerwehr sind und einen hintenrum verpfeifen? Das is ja wohl das Allerletzte! Wenn bei uns sowas passieren würde hätte derjenige die längste Zeit seinen Spaß in der FW gehabt. Solche Leute haben die Bezeichnung "Kamerad" in keinster Weise verdient und gehören aus der Wehr geschmissen. Die sollten sich echt mal was schämen...

  4. #4
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.257
    Sorry .. aber was ihr immer mit eurer falsch verstandenen Kameradschaft habt...
    Nur weil man jemand verpfeift der eine Straftat begeht ist das noch lange kein "Kameradenschw***"
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
    steinyx Gast
    Na wenn du das so siehst, siehe es so und geb den Herren die Hand. Ich find sowas das Allerletze!

  6. #6
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.257
    Ich sag ja nicht das ich das gut heiße wenn man andere verpetzt ...
    Aber direkte Vorwürfe oder gar Beleidigungen sind auch unangebracht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
    Registriert seit
    15.10.2002
    Beiträge
    1.682
    Beleidigt wurde hier doch niemand. Aber gut finde ich das auch nicht mit der Verpetzerei. Ist echt nich die feine Art, innerhalb einer Wehr.

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