Zitat Zitat von Borsti
Zum einen bestraft nicht die Staatsanwaltschaft sondern ein ordentliches Gericht - und zum anderen geht es bei der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten nicht um die Verhältnismäßigkeit sondern vielmehr um die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (nachzulesen in § 35 (8) StVO).
Hallo Borsti,

die kausalen Zusammenhänge zwischen Legislative und Judikative sind mir durchaus bekannt. Allerdings wissen wir beide auch, dass die Anklage durch den Staatsanwalt vertretten wird. Somit spielt dieser beim Strafmaß durchaus eine tragende Rolle.

Ich denke es trotz dieser Fehlformulierung jeder verstanden, was gemeint war.
Meiner Meinung nach, müssen Forenbeiträge sein, wie die Röcke der Frauen: Kurz und Knackig.

Zitat Zitat von Borsti
Und da fängt das Problem bereits an: Alle Brände mit SoSi? Auch allein stehende Container zu nachtschlafender Zeit? Wenn die Polizei daneben steht und ausdrücklich sagt, es reicht wenn ein Auto mit normaler Fahrt kommt?
Ich gebe dir Recht, dass oftmals eine der Situation entsprechende Entscheidung getroffen werden muss. Allerdings darf meiner Meinung nicht auf SoSi verzichtet werden, nur weil dadurch ein Bürger geweckt werden könnte.

Grüße
dani k.