@ Borsti
und dann in der Halle schon das Horn an machen
@ funker_elf_elsbeck
find ich total schwachsinnig
think before you act
@ Borsti
und dann in der Halle schon das Horn an machen
@ funker_elf_elsbeck
find ich total schwachsinnig
think before you act
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Hallo,
wieder kann man feststellen, dass hier über Situationen diskutiert werden, die von außen überhaupt nicht beurteilt werden können.
Es gibt durchaus Einsatzsituationen, bei denen man auch bei einer vermeintlichen Kleinigkeit mit SoSi zur Einsatzstelle fahren sollte/muss. In diesem Fall macht das vielleicht auch Sinn. Es ist hier nicht ersichtlich, wie voll die Keller waren. Bekanntlich werden in Kellern von Wohnhäuser auch Heizöl-Tank gelagert. Läuft der Keller nun mit Wasser voll, entsteht eine große Gefahr für die Umwelt. Also kann man meiner Meinung nach hier durchaus von Gefahr in Verzug sprechen.
Ich bin der Meinung, wenn die Leistelle die FW über FME alarmiert, hat die FW immer das Recht, mit SoSi zur Einsatzstelle zu fahren. Sonst hätte die Leitstelle auch per Telefon die FW informieren können.
Außerdem kann die Leitstelle die Einsatzstelle nicht sehen. Wir hatten schon Einsätze bei der die Leistelle mit "nach VU auslaufender Kraftstoff" alarmiert hatte. Als die Kameraden vor Ort waren, wurde festgestellt, dass noch Personen eingeklemmt waren und versorgt werden musste...
Grüße
Björn
Hmm ist die Leistelle nicht nur dem Rettungsdienst gegenüber weisungsbefugt ? Und Feuererwehr ist es so wenn der Maschinist meint er muss zu dem EInsatz mit SOnderechtenfahren dann hat er das zu endscheiden. Und ich glaube ned das es ein Problem ist mit Sonderechten zu fahren weil wieso sollten die die Feuerwehr alarmieren wenn nicht Menschen Tiere oder Sachwerte in Gefahr sind.
also bei uns ist das ganz einfach so das wir selber entscheiden ,
wenn es z.B. nur eine tote ente sammeln oder Öl Abstreuen nach VU oder oder oder , dann fahren wir je nach Lage ohne SoSi
Alles was mit Feuer zu tun hat , Grundsätzlich mit SoSi.
also ich denke mal sollte von Lage zu Lage neu entscheiden.
jeder der ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn hat soll es eischalten können wann immer er will oder meint es wer wichtig ???????????
das versteh wer will
ich nich :-(
gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Hallo,
Also bei der Fahrt zur Einsatzstelle ist das eigentlich eine Entscheidung der Leitstelle, die Kräfte mit oder ohne SoSi anrücken zu lassen.Zitat von AleX-112
Viele Grüße
Tobias
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» Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph
die Leitstelle ist auch dem RD nicht direkt weisungsbefugt! Wenn der Fahrer des RTW´s der Meinung ist dass er mit SoSi anfahren muss, dann kann er das!Zitat von Rusher2k
Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!
wenn er (Fahrer RTW) das tut muß er das auch erklären warum er das gemacht hatt , den meist sagt der Beifahrer (in der Regel RettAss.) ob geblaulicht wird oder nicht !Zitat von Florian kommen
gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Zitat von Brandbatsch
ich glaube er wollte damit nur sagen das es nicht die leitstelle immer bestimmt ob mit sosi gefahren oder nicht, sondern das fahrzeug auch selber entscheiden kann.
die leitstelle kann unmöglich immer vorgeben ob mit sosi gefahren wird oder nicht.
die kann doch nicht wissen was grad im rtw abgeht. wenns eine akuke verschelchterung des zustandes eines patienten gibt kriegt das die lst nicht mit und sagt dem rtw das er mit sosi fahren soll.
da entscheidet der rtw dann selbstständig das er mit sosi weiter fährt. und weil es nunmal so ist das man sich absichern soll wird netter weise der lst bescheid gegeben. wenn es nicht tun würde wäre der disponent zwar sauer werden aber der staatsanwalt kann wohl kaum anklage erheben wegen wiederrechtlicher nutzung der sosi. nen grund war ja vorhanden. ob die leitstelle den nun weiss oder nicht.
So weit ich das hier verstanden habe, geht es doch um die ANFAHRT zur Einsatzstelle. Woher sollte die RTW-Besatzung wissen, dass sich der Zustand verschlechtert? Sicherlich kann es bei der Anfahrt zu einem dringenden, aber nicht Notfalleinsatz zu einer Stausituation kommt. Nach Informationder Leitstelle über die geänderte Verkehrslage wird diese dann entscheiden.Zitat von tower911
Gruß, Mr. Blaulicht
Nicht ganz bei der Anfahrt sagt die Leitstelle (die haben auch mit Betroffenen gesprochen) ob SoSi gefahren wird ansonsten hat die Besatzung im RTW den Betroffenen im BlickZitat von tower911
gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Offensichtlich sind verbreitet Mängel in der Ausbildung der Einsatzfahrer festzustellen. Wie in diesem Thema erkennbar, geistern hier die schlimmsten Gerüchte und Meinungen von Laien umher.
Beispiele nenne ich gerne auf Nachfrage, weil ich hab jetzt keine Lust und Zeit mich hier Seitenweise auszulassen.
Sonderrecht/"Wegerecht" ist ein heikles Thema, welches meiner Meinung nach in der Ausbildung viel zu kurz kommt (Vielleich deshalb, weil sich die Herren Ausbilder selbst nicht sicher sind und vernünftig auskennen????). Das sind Mängel, die ausgeschalten werden müssen! (Warum nicht ein Referat eines Fachkundigen vortragen lassen????)
Zum diesem Thema:
Wenn das Einsatzfahrzeug sowieso schon "Vorfahrt" hatte (ich geh mal aus gemäß §§ 8 oder 9 StVO), dann trifft die Hauptschuld den PKW-Fahrer. Hier wäre noch zu prüfen, in wie weit oder ob überhaupt die zul. Höchstgeschwindigkeit durch das Einsatzfahrzeug überschritten wurde und ob diese Überschreitung überhaupt Einfluss auf den Unfallhergang genommen hat. -> Deshalb Sachverständiger!!!!!
Trifft nun nach Abschluss der Ermittlungen den Einsatzfahrer eine Teilschuld, ist sehr wohl zu prüfen, ob in diesem E i n z e l f a l l die Verwendung von Blaulicht und Martinhorn (§ 38 StVO) und die Inanspruchnahme von Sonderrechten (§ 35 StVO) gerechtfertigt war.
Bin ich mal gespannt....
Bitte? Das wird ja hoffentlich nicht dein ernst sein, oder? Der einzige Alarmweg führt nunmal über die FME/DME der Freiwilligen Feuerwehr - das hat doch aber dann nichts zu sagen, ob die Feuerwehr auch Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen darf!Zitat von bmaier
Wie sollte das denn in der Praxis deiner Meinung nach funktionieren? Ich such mir alle Telefonnummern der Feuerwehrleute aus'm Telefonbuch? Käse.
Kann sicherlich immer passieren - ist aber äußerst unwahrscheinlich. Ja, ich weiß, jetzt kommt gleich wieder irgendein Beispiel von 1976 als das mal so war...Außerdem kann die Leitstelle die Einsatzstelle nicht sehen. Wir hatten schon Einsätze bei der die Leistelle mit "nach VU auslaufender Kraftstoff" alarmiert hatte. Als die Kameraden vor Ort waren, wurde festgestellt, dass noch Personen eingeklemmt waren und versorgt werden musste...
Grundsätzlich ist ein Einsatz der Feuerwehr aber auch möglich, welcher eine gewisse zeitliche Dringlichkeit hat, der aber nicht unbedingt mit SR gefahren werden muss! Bestes Beispiel ist Wasser im Keller oder Katze auf'm Baum.
Ja, du kannst natürlich auch mit Blaulicht zu der Katze fahren - wenn's dich glücklich macht. Ich tus nicht.
Nur mal ne kurze Anmerkung.
Um das Thema SoSi wird schon in vielen anderen Threads geschrieben.
Ich meine wir sollten uns mal wieder mehr auf das Kernthema dieses Threads kümmern.
Nähmlich der Unfall.
Das ist natürlich ne schlimme Sache.
Ich kenne das aus einem ähnlichem Beispiel das sich im Nachbarlandkreis zugezogen hat.
Da ist nur ein Feuerwehrfahrzeug an einem Bahnübergang mit SoSi in einen Zug gefahren.
Der Fahrer ist dann auch gestorben.
Ok hier war es dann mit der Vorfahrt eben etwas anders herum wie in dem ersten Thread aber der Vorfall ist auch schlimm.
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