Zum einen bestraft nicht die Staatsanwaltschaft sondern ein ordentliches Gericht - und zum anderen geht es bei der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten nicht um die Verhältnismäßigkeit sondern vielmehr um die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (nachzulesen in § 35 (8) StVO).Zitat von dani k.
Und da fängt das Problem bereits an: Alle Brände mit SoSi? Auch allein stehende Container zu nachtschlafender Zeit? Wenn die Polizei daneben steht und ausdrücklich sagt, es reicht wenn ein Auto mit normaler Fahrt kommt?Bei uns ist es klar festgelegt und publiziert welche Einsatze wie zu fahren sind. So sind z.B. Alle Brände mit SoSi, Leiche bergen usw. ohne SoSi.
Diese Regeln kennt jeder Maschinist und Gruppenführer aufwärts.
Es ist jedesmal eine Einzelfallentscheidung! Und letztendlich trägt der Fahrer die alleinige Verantwortung dafür, ob er mit oder ohne Wegerechten fährt...
Gruß,
Borsti




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