und wegen was ?
einem Keller voller schmelzwasser...
bin mal gespannt wann es auch mal einsatzfahrten ohne BL gibt, sondern ganz normal
und wegen was ?
einem Keller voller schmelzwasser...
bin mal gespannt wann es auch mal einsatzfahrten ohne BL gibt, sondern ganz normal
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Warum sie mit Sondersignal unterwegs gewesen sind ist natürlich fraglich. So wie es in dem Artikel steht ist das Fahrzeug auf einer Bundesstraße gefahren und der PKW wollte die Bundesstraße überqueren. So habe ich es jedenfalls verstanden. Somit hätte das Feuerwehrfahrzeug ja auch ohne Sonderrechte vorfahrt gehabt.
Das ist alles nicht so ganz klar.
Edit: Bei uns gibt es Einsatzfahrten ohne Sosi. Alle Zeiteinsätze sind in der Regel ohne Sosi.
Gruß
Reissdorf
Hallo,
ja ich sehe das auch so, dass das Feuerwehrfahrzeug sowieso Vorfahrt gehabt hätte. Wäre das nicht so, würde ich ein Problöem sehen. Die Staatsanwaltschaft würde MEINER MEINUNG wegen den Fahrer wegen der Unverhältnismäßigkeit (Wasser - SoSi) noch stärker bestrafen.
Bei uns ist es klar festgelegt und publiziert welche Einsatze wie zu fahren sind. So sind z.B. Alle Brände mit SoSi, Leiche bergen usw. ohne SoSi.
Diese Regeln kennt jeder Maschinist und Gruppenführer aufwärts.
Grüße
dani k.
Hallo!
Also bei uns gilt, wenn die Leitstelle sag "Anfahrt ohne SoSi!" dann machen wir das auch. Wird nichts gesagt, wird immer mit SoSi angefahren. So haben wir es sogar auf dem letzten Maschinistenlehrgang gesagt bekommen. Wie hat es unser Kreisbrandmeister so schön gesagt: "Einsatz ist Einsatz und kein Einsatz ist kein Einsatz und bei einem Einsatz definitiv immer mit SoSi!"
Also so läuft es bei uns im Kreis wie es woanders aussieht weiß ich nicht.
MfG
Dennis
Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hallole
Mit dem "Begriff bei uns" den find ich klasse den bei uns machen wir das ganz einfach 1. Melden bei Leitstelle 2. Auftrag erhalten 3. gesagt bekommen ob mit oder ohne SoSi gefahren wird wenn die Leitstelle nicht sagt wird gefragt damit es auf Band in der Leitstelle istZitat von Funker_ELF_Esbeck
gruß Michael
Geändert von Brandbatsch (10.03.2006 um 16:33 Uhr)
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
@ Borsti
und dann in der Halle schon das Horn an machen
@ funker_elf_elsbeck
find ich total schwachsinnig
think before you act
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Hallo,
wieder kann man feststellen, dass hier über Situationen diskutiert werden, die von außen überhaupt nicht beurteilt werden können.
Es gibt durchaus Einsatzsituationen, bei denen man auch bei einer vermeintlichen Kleinigkeit mit SoSi zur Einsatzstelle fahren sollte/muss. In diesem Fall macht das vielleicht auch Sinn. Es ist hier nicht ersichtlich, wie voll die Keller waren. Bekanntlich werden in Kellern von Wohnhäuser auch Heizöl-Tank gelagert. Läuft der Keller nun mit Wasser voll, entsteht eine große Gefahr für die Umwelt. Also kann man meiner Meinung nach hier durchaus von Gefahr in Verzug sprechen.
Ich bin der Meinung, wenn die Leistelle die FW über FME alarmiert, hat die FW immer das Recht, mit SoSi zur Einsatzstelle zu fahren. Sonst hätte die Leitstelle auch per Telefon die FW informieren können.
Außerdem kann die Leitstelle die Einsatzstelle nicht sehen. Wir hatten schon Einsätze bei der die Leistelle mit "nach VU auslaufender Kraftstoff" alarmiert hatte. Als die Kameraden vor Ort waren, wurde festgestellt, dass noch Personen eingeklemmt waren und versorgt werden musste...
Grüße
Björn
Zum einen bestraft nicht die Staatsanwaltschaft sondern ein ordentliches Gericht - und zum anderen geht es bei der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten nicht um die Verhältnismäßigkeit sondern vielmehr um die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (nachzulesen in § 35 (8) StVO).Zitat von dani k.
Und da fängt das Problem bereits an: Alle Brände mit SoSi? Auch allein stehende Container zu nachtschlafender Zeit? Wenn die Polizei daneben steht und ausdrücklich sagt, es reicht wenn ein Auto mit normaler Fahrt kommt?Bei uns ist es klar festgelegt und publiziert welche Einsatze wie zu fahren sind. So sind z.B. Alle Brände mit SoSi, Leiche bergen usw. ohne SoSi.
Diese Regeln kennt jeder Maschinist und Gruppenführer aufwärts.
Es ist jedesmal eine Einzelfallentscheidung! Und letztendlich trägt der Fahrer die alleinige Verantwortung dafür, ob er mit oder ohne Wegerechten fährt...
Gruß,
Borsti
Hallo Borsti,Zitat von Borsti
die kausalen Zusammenhänge zwischen Legislative und Judikative sind mir durchaus bekannt. Allerdings wissen wir beide auch, dass die Anklage durch den Staatsanwalt vertretten wird. Somit spielt dieser beim Strafmaß durchaus eine tragende Rolle.
Ich denke es trotz dieser Fehlformulierung jeder verstanden, was gemeint war.
Meiner Meinung nach, müssen Forenbeiträge sein, wie die Röcke der Frauen: Kurz und Knackig.
Ich gebe dir Recht, dass oftmals eine der Situation entsprechende Entscheidung getroffen werden muss. Allerdings darf meiner Meinung nicht auf SoSi verzichtet werden, nur weil dadurch ein Bürger geweckt werden könnte.Zitat von Borsti
Grüße
dani k.
Hallo zusammen,
gestern Abend ereigntete sich auch in Stuttgart am Flughafen ein Schwerer VU mit einem Einsatzfahrzeug auf einer Signalfahrt. Dabei kam ein Passant ums Leben, drei Feuerwehrmänner wurden schwer Verletzt. Laut einem mir vorliegenden Zeitungsbericht (leider kann ich Ihn abgescannt nicht Hochladen, da er zu groß ist) hatte der Maschinist eine rote Ampel überfahren und ein Fahrzeug übersehen.
Ich selber war gestern durch zufall privat am Flughafen und konnte mir somit einen kleinen Einblick verschaffen.
Grüße
dani k.
leider is das wieder zeitung live -.-Zitat von dani k.
der PKW kam aus einem parkhaus und hat 2 wartende Autos überholt die das FW fahrzeug bemerkt hatten. er hat somit die vorfahrt des FW fahrzeuges genommen. alles andere wer schuld ist warum es passiert ist kann imo keiner sagen reine behauptungen und schlichtweg erfunden. Der tote war der Fahrer des PKWs und die 3 Feuerwehrangehörigen wurden schwer verletzt
Auch das ist nicht ganz richtig. Bestrafen tut der Staat bzw der Vollzugsdienst im Auftrag des Staates, das Gericht legt nur das Strafmass fest.Zitat von Borsti
Gruß, Mr. Blaulicht
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