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Thema: Zwei Tote mit Feuerwehrfahrzeug im Einsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Die Frage ist wo die 2 Mädchen waren


    schreckliche sache; passen wir wieder etwas mehr auf
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    Hier mal ein etwas glaubwürdiger Link von der Regionalzeitung:

    http://www.idowa.de/chamer-zeitung/n...redaktion_id=3

    Gruß
    Reissdorf

  3. #3
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    und wegen was ?

    einem Keller voller schmelzwasser...

    bin mal gespannt wann es auch mal einsatzfahrten ohne BL gibt, sondern ganz normal
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  4. #4
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    Warum sie mit Sondersignal unterwegs gewesen sind ist natürlich fraglich. So wie es in dem Artikel steht ist das Fahrzeug auf einer Bundesstraße gefahren und der PKW wollte die Bundesstraße überqueren. So habe ich es jedenfalls verstanden. Somit hätte das Feuerwehrfahrzeug ja auch ohne Sonderrechte vorfahrt gehabt.

    Das ist alles nicht so ganz klar.

    Edit: Bei uns gibt es Einsatzfahrten ohne Sosi. Alle Zeiteinsätze sind in der Regel ohne Sosi.

    Gruß
    Reissdorf

  5. #5
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    Hallo,

    ja ich sehe das auch so, dass das Feuerwehrfahrzeug sowieso Vorfahrt gehabt hätte. Wäre das nicht so, würde ich ein Problöem sehen. Die Staatsanwaltschaft würde MEINER MEINUNG wegen den Fahrer wegen der Unverhältnismäßigkeit (Wasser - SoSi) noch stärker bestrafen.

    Bei uns ist es klar festgelegt und publiziert welche Einsatze wie zu fahren sind. So sind z.B. Alle Brände mit SoSi, Leiche bergen usw. ohne SoSi.
    Diese Regeln kennt jeder Maschinist und Gruppenführer aufwärts.

    Grüße
    dani k.

  6. #6
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    411
    Hallo!
    Also bei uns gilt, wenn die Leitstelle sag "Anfahrt ohne SoSi!" dann machen wir das auch. Wird nichts gesagt, wird immer mit SoSi angefahren. So haben wir es sogar auf dem letzten Maschinistenlehrgang gesagt bekommen. Wie hat es unser Kreisbrandmeister so schön gesagt: "Einsatz ist Einsatz und kein Einsatz ist kein Einsatz und bei einem Einsatz definitiv immer mit SoSi!"
    Also so läuft es bei uns im Kreis wie es woanders aussieht weiß ich nicht.

    MfG
    Dennis
    Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

  7. #7
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    Hallole
    Zitat Zitat von Funker_ELF_Esbeck
    Hallo!
    Also bei uns gilt, wenn die Leitstelle sag "Anfahrt ohne SoSi!" dann machen wir das auch. Wird nichts gesagt, wird immer mit SoSi angefahren. So haben wir es sogar auf dem letzten Maschinistenlehrgang gesagt bekommen. Wie hat es unser Kreisbrandmeister so schön gesagt: "Einsatz ist Einsatz und kein Einsatz ist kein Einsatz und bei einem Einsatz definitiv immer mit SoSi!"
    Also so läuft es bei uns im Kreis wie es woanders aussieht weiß ich nicht.

    MfG
    Dennis
    Mit dem "Begriff bei uns" den find ich klasse den bei uns machen wir das ganz einfach 1. Melden bei Leitstelle 2. Auftrag erhalten 3. gesagt bekommen ob mit oder ohne SoSi gefahren wird wenn die Leitstelle nicht sagt wird gefragt damit es auf Band in der Leitstelle ist

    gruß Michael
    Geändert von Brandbatsch (10.03.2006 um 16:33 Uhr)
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  8. #8
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    Zitat Zitat von dani k.
    Hallo,

    ja ich sehe das auch so, dass das Feuerwehrfahrzeug sowieso Vorfahrt gehabt hätte. Wäre das nicht so, würde ich ein Problöem sehen. Die Staatsanwaltschaft würde MEINER MEINUNG wegen den Fahrer wegen der Unverhältnismäßigkeit (Wasser - SoSi) noch stärker bestrafen.
    Zum einen bestraft nicht die Staatsanwaltschaft sondern ein ordentliches Gericht - und zum anderen geht es bei der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten nicht um die Verhältnismäßigkeit sondern vielmehr um die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (nachzulesen in § 35 (8) StVO).

    Bei uns ist es klar festgelegt und publiziert welche Einsatze wie zu fahren sind. So sind z.B. Alle Brände mit SoSi, Leiche bergen usw. ohne SoSi.
    Diese Regeln kennt jeder Maschinist und Gruppenführer aufwärts.
    Und da fängt das Problem bereits an: Alle Brände mit SoSi? Auch allein stehende Container zu nachtschlafender Zeit? Wenn die Polizei daneben steht und ausdrücklich sagt, es reicht wenn ein Auto mit normaler Fahrt kommt?

    Es ist jedesmal eine Einzelfallentscheidung! Und letztendlich trägt der Fahrer die alleinige Verantwortung dafür, ob er mit oder ohne Wegerechten fährt...

    Gruß,
    Borsti

  9. #9
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    Zitat Zitat von Borsti
    Zum einen bestraft nicht die Staatsanwaltschaft sondern ein ordentliches Gericht - und zum anderen geht es bei der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten nicht um die Verhältnismäßigkeit sondern vielmehr um die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (nachzulesen in § 35 (8) StVO).
    Hallo Borsti,

    die kausalen Zusammenhänge zwischen Legislative und Judikative sind mir durchaus bekannt. Allerdings wissen wir beide auch, dass die Anklage durch den Staatsanwalt vertretten wird. Somit spielt dieser beim Strafmaß durchaus eine tragende Rolle.

    Ich denke es trotz dieser Fehlformulierung jeder verstanden, was gemeint war.
    Meiner Meinung nach, müssen Forenbeiträge sein, wie die Röcke der Frauen: Kurz und Knackig.

    Zitat Zitat von Borsti
    Und da fängt das Problem bereits an: Alle Brände mit SoSi? Auch allein stehende Container zu nachtschlafender Zeit? Wenn die Polizei daneben steht und ausdrücklich sagt, es reicht wenn ein Auto mit normaler Fahrt kommt?
    Ich gebe dir Recht, dass oftmals eine der Situation entsprechende Entscheidung getroffen werden muss. Allerdings darf meiner Meinung nicht auf SoSi verzichtet werden, nur weil dadurch ein Bürger geweckt werden könnte.

    Grüße
    dani k.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Borsti
    Zum einen bestraft nicht die Staatsanwaltschaft sondern ein ordentliches Gericht
    Auch das ist nicht ganz richtig. Bestrafen tut der Staat bzw der Vollzugsdienst im Auftrag des Staates, das Gericht legt nur das Strafmass fest.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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