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Thema: Zwei Tote mit Feuerwehrfahrzeug im Einsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallole
    Zitat Zitat von Funker_ELF_Esbeck
    Hallo!
    Also bei uns gilt, wenn die Leitstelle sag "Anfahrt ohne SoSi!" dann machen wir das auch. Wird nichts gesagt, wird immer mit SoSi angefahren. So haben wir es sogar auf dem letzten Maschinistenlehrgang gesagt bekommen. Wie hat es unser Kreisbrandmeister so schön gesagt: "Einsatz ist Einsatz und kein Einsatz ist kein Einsatz und bei einem Einsatz definitiv immer mit SoSi!"
    Also so läuft es bei uns im Kreis wie es woanders aussieht weiß ich nicht.

    MfG
    Dennis
    Mit dem "Begriff bei uns" den find ich klasse den bei uns machen wir das ganz einfach 1. Melden bei Leitstelle 2. Auftrag erhalten 3. gesagt bekommen ob mit oder ohne SoSi gefahren wird wenn die Leitstelle nicht sagt wird gefragt damit es auf Band in der Leitstelle ist

    gruß Michael
    Geändert von Brandbatsch (10.03.2006 um 16:33 Uhr)
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  2. #2
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    @ Borsti

    und dann in der Halle schon das Horn an machen

    @ funker_elf_elsbeck

    find ich total schwachsinnig

    think before you act
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
    bmaier Gast
    Hallo,

    wieder kann man feststellen, dass hier über Situationen diskutiert werden, die von außen überhaupt nicht beurteilt werden können.
    Es gibt durchaus Einsatzsituationen, bei denen man auch bei einer vermeintlichen Kleinigkeit mit SoSi zur Einsatzstelle fahren sollte/muss. In diesem Fall macht das vielleicht auch Sinn. Es ist hier nicht ersichtlich, wie voll die Keller waren. Bekanntlich werden in Kellern von Wohnhäuser auch Heizöl-Tank gelagert. Läuft der Keller nun mit Wasser voll, entsteht eine große Gefahr für die Umwelt. Also kann man meiner Meinung nach hier durchaus von Gefahr in Verzug sprechen.
    Ich bin der Meinung, wenn die Leistelle die FW über FME alarmiert, hat die FW immer das Recht, mit SoSi zur Einsatzstelle zu fahren. Sonst hätte die Leitstelle auch per Telefon die FW informieren können.
    Außerdem kann die Leitstelle die Einsatzstelle nicht sehen. Wir hatten schon Einsätze bei der die Leistelle mit "nach VU auslaufender Kraftstoff" alarmiert hatte. Als die Kameraden vor Ort waren, wurde festgestellt, dass noch Personen eingeklemmt waren und versorgt werden musste...

    Grüße

    Björn

  4. #4
    Rusher2k Gast
    Hmm ist die Leistelle nicht nur dem Rettungsdienst gegenüber weisungsbefugt ? Und Feuererwehr ist es so wenn der Maschinist meint er muss zu dem EInsatz mit SOnderechtenfahren dann hat er das zu endscheiden. Und ich glaube ned das es ein Problem ist mit Sonderechten zu fahren weil wieso sollten die die Feuerwehr alarmieren wenn nicht Menschen Tiere oder Sachwerte in Gefahr sind.

  5. #5
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    709
    also bei uns ist das ganz einfach so das wir selber entscheiden ,

    wenn es z.B. nur eine tote ente sammeln oder Öl Abstreuen nach VU oder oder oder , dann fahren wir je nach Lage ohne SoSi

    Alles was mit Feuer zu tun hat , Grundsätzlich mit SoSi.

    also ich denke mal sollte von Lage zu Lage neu entscheiden.

  6. #6
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    SOSI

    jeder der ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn hat soll es eischalten können wann immer er will oder meint es wer wichtig ???????????

    das versteh wer will

    ich nich :-(

    gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  7. #7
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    Hallo,

    Zitat Zitat von AleX-112
    also bei uns ist das ganz einfach so das wir selber entscheiden
    Also bei der Fahrt zur Einsatzstelle ist das eigentlich eine Entscheidung der Leitstelle, die Kräfte mit oder ohne SoSi anrücken zu lassen.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

  8. #8
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    Zitat Zitat von Rusher2k
    Hmm ist die Leistelle nicht nur dem Rettungsdienst gegenüber weisungsbefugt ? Und Feuererwehr ist es so wenn der Maschinist meint er muss zu dem EInsatz mit SOnderechtenfahren dann hat er das zu endscheiden. Und ich glaube ned das es ein Problem ist mit Sonderechten zu fahren weil wieso sollten die die Feuerwehr alarmieren wenn nicht Menschen Tiere oder Sachwerte in Gefahr sind.
    die Leitstelle ist auch dem RD nicht direkt weisungsbefugt! Wenn der Fahrer des RTW´s der Meinung ist dass er mit SoSi anfahren muss, dann kann er das!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  9. #9
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    Zitat Zitat von Florian kommen
    die Leitstelle ist auch dem RD nicht direkt weisungsbefugt! Wenn der Fahrer des RTW´s der Meinung ist dass er mit SoSi anfahren muss, dann kann er das!
    wenn er (Fahrer RTW) das tut muß er das auch erklären warum er das gemacht hatt , den meist sagt der Beifahrer (in der Regel RettAss.) ob geblaulicht wird oder nicht !

    gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  10. #10
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    Zitat Zitat von Brandbatsch
    wenn er (Fahrer RTW) das tut muß er das auch erklären warum er das gemacht hatt , den meist sagt der Beifahrer (in der Regel RettAss.) ob geblaulicht wird oder nicht !

    gruß Michael

    ich glaube er wollte damit nur sagen das es nicht die leitstelle immer bestimmt ob mit sosi gefahren oder nicht, sondern das fahrzeug auch selber entscheiden kann.
    die leitstelle kann unmöglich immer vorgeben ob mit sosi gefahren wird oder nicht.
    die kann doch nicht wissen was grad im rtw abgeht. wenns eine akuke verschelchterung des zustandes eines patienten gibt kriegt das die lst nicht mit und sagt dem rtw das er mit sosi fahren soll.
    da entscheidet der rtw dann selbstständig das er mit sosi weiter fährt. und weil es nunmal so ist das man sich absichern soll wird netter weise der lst bescheid gegeben. wenn es nicht tun würde wäre der disponent zwar sauer werden aber der staatsanwalt kann wohl kaum anklage erheben wegen wiederrechtlicher nutzung der sosi. nen grund war ja vorhanden. ob die leitstelle den nun weiss oder nicht.

  11. #11
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    Offensichtlich sind verbreitet Mängel in der Ausbildung der Einsatzfahrer festzustellen. Wie in diesem Thema erkennbar, geistern hier die schlimmsten Gerüchte und Meinungen von Laien umher.
    Beispiele nenne ich gerne auf Nachfrage, weil ich hab jetzt keine Lust und Zeit mich hier Seitenweise auszulassen.

    Sonderrecht/"Wegerecht" ist ein heikles Thema, welches meiner Meinung nach in der Ausbildung viel zu kurz kommt (Vielleich deshalb, weil sich die Herren Ausbilder selbst nicht sicher sind und vernünftig auskennen????). Das sind Mängel, die ausgeschalten werden müssen! (Warum nicht ein Referat eines Fachkundigen vortragen lassen????)

    Zum diesem Thema:
    Wenn das Einsatzfahrzeug sowieso schon "Vorfahrt" hatte (ich geh mal aus gemäß §§ 8 oder 9 StVO), dann trifft die Hauptschuld den PKW-Fahrer. Hier wäre noch zu prüfen, in wie weit oder ob überhaupt die zul. Höchstgeschwindigkeit durch das Einsatzfahrzeug überschritten wurde und ob diese Überschreitung überhaupt Einfluss auf den Unfallhergang genommen hat. -> Deshalb Sachverständiger!!!!!
    Trifft nun nach Abschluss der Ermittlungen den Einsatzfahrer eine Teilschuld, ist sehr wohl zu prüfen, ob in diesem E i n z e l f a l l die Verwendung von Blaulicht und Martinhorn (§ 38 StVO) und die Inanspruchnahme von Sonderrechten (§ 35 StVO) gerechtfertigt war.

    Bin ich mal gespannt....

  12. #12
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    145
    Zitat Zitat von bmaier
    Ich bin der Meinung, wenn die Leistelle die FW über FME alarmiert, hat die FW immer das Recht, mit SoSi zur Einsatzstelle zu fahren. Sonst hätte die Leitstelle auch per Telefon die FW informieren können.
    Bitte? Das wird ja hoffentlich nicht dein ernst sein, oder? Der einzige Alarmweg führt nunmal über die FME/DME der Freiwilligen Feuerwehr - das hat doch aber dann nichts zu sagen, ob die Feuerwehr auch Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen darf!

    Wie sollte das denn in der Praxis deiner Meinung nach funktionieren? Ich such mir alle Telefonnummern der Feuerwehrleute aus'm Telefonbuch? Käse.

    Außerdem kann die Leitstelle die Einsatzstelle nicht sehen. Wir hatten schon Einsätze bei der die Leistelle mit "nach VU auslaufender Kraftstoff" alarmiert hatte. Als die Kameraden vor Ort waren, wurde festgestellt, dass noch Personen eingeklemmt waren und versorgt werden musste...
    Kann sicherlich immer passieren - ist aber äußerst unwahrscheinlich. Ja, ich weiß, jetzt kommt gleich wieder irgendein Beispiel von 1976 als das mal so war...

    Grundsätzlich ist ein Einsatz der Feuerwehr aber auch möglich, welcher eine gewisse zeitliche Dringlichkeit hat, der aber nicht unbedingt mit SR gefahren werden muss! Bestes Beispiel ist Wasser im Keller oder Katze auf'm Baum.

    Ja, du kannst natürlich auch mit Blaulicht zu der Katze fahren - wenn's dich glücklich macht. Ich tus nicht.

  13. #13
    Firefighter&Rescue Gast
    Nur mal ne kurze Anmerkung.
    Um das Thema SoSi wird schon in vielen anderen Threads geschrieben.
    Ich meine wir sollten uns mal wieder mehr auf das Kernthema dieses Threads kümmern.
    Nähmlich der Unfall.

    Das ist natürlich ne schlimme Sache.
    Ich kenne das aus einem ähnlichem Beispiel das sich im Nachbarlandkreis zugezogen hat.
    Da ist nur ein Feuerwehrfahrzeug an einem Bahnübergang mit SoSi in einen Zug gefahren.

    Der Fahrer ist dann auch gestorben.
    Ok hier war es dann mit der Vorfahrt eben etwas anders herum wie in dem ersten Thread aber der Vorfall ist auch schlimm.

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