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Thema: Zwei Tote mit Feuerwehrfahrzeug im Einsatz

  1. #16
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    Zitat Zitat von bmaier
    Ich bin der Meinung, wenn die Leistelle die FW über FME alarmiert, hat die FW immer das Recht, mit SoSi zur Einsatzstelle zu fahren. Sonst hätte die Leitstelle auch per Telefon die FW informieren können.
    Bitte? Das wird ja hoffentlich nicht dein ernst sein, oder? Der einzige Alarmweg führt nunmal über die FME/DME der Freiwilligen Feuerwehr - das hat doch aber dann nichts zu sagen, ob die Feuerwehr auch Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen darf!

    Wie sollte das denn in der Praxis deiner Meinung nach funktionieren? Ich such mir alle Telefonnummern der Feuerwehrleute aus'm Telefonbuch? Käse.

    Außerdem kann die Leitstelle die Einsatzstelle nicht sehen. Wir hatten schon Einsätze bei der die Leistelle mit "nach VU auslaufender Kraftstoff" alarmiert hatte. Als die Kameraden vor Ort waren, wurde festgestellt, dass noch Personen eingeklemmt waren und versorgt werden musste...
    Kann sicherlich immer passieren - ist aber äußerst unwahrscheinlich. Ja, ich weiß, jetzt kommt gleich wieder irgendein Beispiel von 1976 als das mal so war...

    Grundsätzlich ist ein Einsatz der Feuerwehr aber auch möglich, welcher eine gewisse zeitliche Dringlichkeit hat, der aber nicht unbedingt mit SR gefahren werden muss! Bestes Beispiel ist Wasser im Keller oder Katze auf'm Baum.

    Ja, du kannst natürlich auch mit Blaulicht zu der Katze fahren - wenn's dich glücklich macht. Ich tus nicht.

  2. #17
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    Zitat Zitat von Rusher2k
    Hmm ist die Leistelle nicht nur dem Rettungsdienst gegenüber weisungsbefugt ? Und Feuererwehr ist es so wenn der Maschinist meint er muss zu dem EInsatz mit SOnderechtenfahren dann hat er das zu endscheiden. Und ich glaube ned das es ein Problem ist mit Sonderechten zu fahren weil wieso sollten die die Feuerwehr alarmieren wenn nicht Menschen Tiere oder Sachwerte in Gefahr sind.
    die Leitstelle ist auch dem RD nicht direkt weisungsbefugt! Wenn der Fahrer des RTW´s der Meinung ist dass er mit SoSi anfahren muss, dann kann er das!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  3. #18
    Firefighter&Rescue Gast
    Nur mal ne kurze Anmerkung.
    Um das Thema SoSi wird schon in vielen anderen Threads geschrieben.
    Ich meine wir sollten uns mal wieder mehr auf das Kernthema dieses Threads kümmern.
    Nähmlich der Unfall.

    Das ist natürlich ne schlimme Sache.
    Ich kenne das aus einem ähnlichem Beispiel das sich im Nachbarlandkreis zugezogen hat.
    Da ist nur ein Feuerwehrfahrzeug an einem Bahnübergang mit SoSi in einen Zug gefahren.

    Der Fahrer ist dann auch gestorben.
    Ok hier war es dann mit der Vorfahrt eben etwas anders herum wie in dem ersten Thread aber der Vorfall ist auch schlimm.

  4. #19
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    Zitat Zitat von Borsti
    Zum einen bestraft nicht die Staatsanwaltschaft sondern ein ordentliches Gericht - und zum anderen geht es bei der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten nicht um die Verhältnismäßigkeit sondern vielmehr um die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (nachzulesen in § 35 (8) StVO).
    Hallo Borsti,

    die kausalen Zusammenhänge zwischen Legislative und Judikative sind mir durchaus bekannt. Allerdings wissen wir beide auch, dass die Anklage durch den Staatsanwalt vertretten wird. Somit spielt dieser beim Strafmaß durchaus eine tragende Rolle.

    Ich denke es trotz dieser Fehlformulierung jeder verstanden, was gemeint war.
    Meiner Meinung nach, müssen Forenbeiträge sein, wie die Röcke der Frauen: Kurz und Knackig.

    Zitat Zitat von Borsti
    Und da fängt das Problem bereits an: Alle Brände mit SoSi? Auch allein stehende Container zu nachtschlafender Zeit? Wenn die Polizei daneben steht und ausdrücklich sagt, es reicht wenn ein Auto mit normaler Fahrt kommt?
    Ich gebe dir Recht, dass oftmals eine der Situation entsprechende Entscheidung getroffen werden muss. Allerdings darf meiner Meinung nicht auf SoSi verzichtet werden, nur weil dadurch ein Bürger geweckt werden könnte.

    Grüße
    dani k.

  5. #20
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    Hallo zusammen,

    gestern Abend ereigntete sich auch in Stuttgart am Flughafen ein Schwerer VU mit einem Einsatzfahrzeug auf einer Signalfahrt. Dabei kam ein Passant ums Leben, drei Feuerwehrmänner wurden schwer Verletzt. Laut einem mir vorliegenden Zeitungsbericht (leider kann ich Ihn abgescannt nicht Hochladen, da er zu groß ist) hatte der Maschinist eine rote Ampel überfahren und ein Fahrzeug übersehen.
    Ich selber war gestern durch zufall privat am Flughafen und konnte mir somit einen kleinen Einblick verschaffen.

    Grüße
    dani k.

  6. #21
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    Zitat Zitat von Borsti
    Zum einen bestraft nicht die Staatsanwaltschaft sondern ein ordentliches Gericht
    Auch das ist nicht ganz richtig. Bestrafen tut der Staat bzw der Vollzugsdienst im Auftrag des Staates, das Gericht legt nur das Strafmass fest.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #22
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    Zitat Zitat von Florian kommen
    die Leitstelle ist auch dem RD nicht direkt weisungsbefugt! Wenn der Fahrer des RTW´s der Meinung ist dass er mit SoSi anfahren muss, dann kann er das!
    wenn er (Fahrer RTW) das tut muß er das auch erklären warum er das gemacht hatt , den meist sagt der Beifahrer (in der Regel RettAss.) ob geblaulicht wird oder nicht !

    gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  8. #23
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    Zitat Zitat von Brandbatsch
    wenn er (Fahrer RTW) das tut muß er das auch erklären warum er das gemacht hatt , den meist sagt der Beifahrer (in der Regel RettAss.) ob geblaulicht wird oder nicht !

    gruß Michael

    ich glaube er wollte damit nur sagen das es nicht die leitstelle immer bestimmt ob mit sosi gefahren oder nicht, sondern das fahrzeug auch selber entscheiden kann.
    die leitstelle kann unmöglich immer vorgeben ob mit sosi gefahren wird oder nicht.
    die kann doch nicht wissen was grad im rtw abgeht. wenns eine akuke verschelchterung des zustandes eines patienten gibt kriegt das die lst nicht mit und sagt dem rtw das er mit sosi fahren soll.
    da entscheidet der rtw dann selbstständig das er mit sosi weiter fährt. und weil es nunmal so ist das man sich absichern soll wird netter weise der lst bescheid gegeben. wenn es nicht tun würde wäre der disponent zwar sauer werden aber der staatsanwalt kann wohl kaum anklage erheben wegen wiederrechtlicher nutzung der sosi. nen grund war ja vorhanden. ob die leitstelle den nun weiss oder nicht.

  9. #24
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    Offensichtlich sind verbreitet Mängel in der Ausbildung der Einsatzfahrer festzustellen. Wie in diesem Thema erkennbar, geistern hier die schlimmsten Gerüchte und Meinungen von Laien umher.
    Beispiele nenne ich gerne auf Nachfrage, weil ich hab jetzt keine Lust und Zeit mich hier Seitenweise auszulassen.

    Sonderrecht/"Wegerecht" ist ein heikles Thema, welches meiner Meinung nach in der Ausbildung viel zu kurz kommt (Vielleich deshalb, weil sich die Herren Ausbilder selbst nicht sicher sind und vernünftig auskennen????). Das sind Mängel, die ausgeschalten werden müssen! (Warum nicht ein Referat eines Fachkundigen vortragen lassen????)

    Zum diesem Thema:
    Wenn das Einsatzfahrzeug sowieso schon "Vorfahrt" hatte (ich geh mal aus gemäß §§ 8 oder 9 StVO), dann trifft die Hauptschuld den PKW-Fahrer. Hier wäre noch zu prüfen, in wie weit oder ob überhaupt die zul. Höchstgeschwindigkeit durch das Einsatzfahrzeug überschritten wurde und ob diese Überschreitung überhaupt Einfluss auf den Unfallhergang genommen hat. -> Deshalb Sachverständiger!!!!!
    Trifft nun nach Abschluss der Ermittlungen den Einsatzfahrer eine Teilschuld, ist sehr wohl zu prüfen, ob in diesem E i n z e l f a l l die Verwendung von Blaulicht und Martinhorn (§ 38 StVO) und die Inanspruchnahme von Sonderrechten (§ 35 StVO) gerechtfertigt war.

    Bin ich mal gespannt....

  10. #25
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    Zitat Zitat von tower911
    ich glaube er wollte damit nur sagen das es nicht die leitstelle immer bestimmt ob mit sosi gefahren oder nicht, sondern das fahrzeug auch selber entscheiden kann.
    die leitstelle kann unmöglich immer vorgeben ob mit sosi gefahren wird oder nicht.
    die kann doch nicht wissen was grad im rtw abgeht. wenns eine akuke verschelchterung des zustandes eines patienten gibt kriegt das die lst nicht mit und sagt dem rtw das er mit sosi fahren soll.
    da entscheidet der rtw dann selbstständig das er mit sosi weiter fährt. und weil es nunmal so ist das man sich absichern soll wird netter weise der lst bescheid gegeben. wenn es nicht tun würde wäre der disponent zwar sauer werden aber der staatsanwalt kann wohl kaum anklage erheben wegen wiederrechtlicher nutzung der sosi. nen grund war ja vorhanden. ob die leitstelle den nun weiss oder nicht.
    So weit ich das hier verstanden habe, geht es doch um die ANFAHRT zur Einsatzstelle. Woher sollte die RTW-Besatzung wissen, dass sich der Zustand verschlechtert? Sicherlich kann es bei der Anfahrt zu einem dringenden, aber nicht Notfalleinsatz zu einer Stausituation kommt. Nach Informationder Leitstelle über die geänderte Verkehrslage wird diese dann entscheiden.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #26
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    Zitat Zitat von tower911
    ich glaube er wollte damit nur sagen das es nicht die leitstelle immer bestimmt ob mit sosi gefahren oder nicht, sondern das fahrzeug auch selber entscheiden kann.
    die leitstelle kann unmöglich immer vorgeben ob mit sosi gefahren wird oder nicht.
    die kann doch nicht wissen was grad im rtw abgeht. wenns eine akuke verschelchterung des zustandes eines patienten gibt kriegt das die lst nicht mit und sagt dem rtw das er mit sosi fahren soll.
    da entscheidet der rtw dann selbstständig das er mit sosi weiter fährt. und weil es nunmal so ist das man sich absichern soll wird netter weise der lst bescheid gegeben. wenn es nicht tun würde wäre der disponent zwar sauer werden aber der staatsanwalt kann wohl kaum anklage erheben wegen wiederrechtlicher nutzung der sosi. nen grund war ja vorhanden. ob die leitstelle den nun weiss oder nicht.
    Nicht ganz bei der Anfahrt sagt die Leitstelle (die haben auch mit Betroffenen gesprochen) ob SoSi gefahren wird ansonsten hat die Besatzung im RTW den Betroffenen im Blick

    gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  12. #27
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    Zitat Zitat von dani k.
    Hallo zusammen,

    gestern Abend ereigntete sich auch in Stuttgart am Flughafen ein Schwerer VU mit einem Einsatzfahrzeug auf einer Signalfahrt. Dabei kam ein Passant ums Leben, drei Feuerwehrmänner wurden schwer Verletzt. Laut einem mir vorliegenden Zeitungsbericht (leider kann ich Ihn abgescannt nicht Hochladen, da er zu groß ist) hatte der Maschinist eine rote Ampel überfahren und ein Fahrzeug übersehen.
    Ich selber war gestern durch zufall privat am Flughafen und konnte mir somit einen kleinen Einblick verschaffen.

    Grüße
    dani k.
    leider is das wieder zeitung live -.-
    der PKW kam aus einem parkhaus und hat 2 wartende Autos überholt die das FW fahrzeug bemerkt hatten. er hat somit die vorfahrt des FW fahrzeuges genommen. alles andere wer schuld ist warum es passiert ist kann imo keiner sagen reine behauptungen und schlichtweg erfunden. Der tote war der Fahrer des PKWs und die 3 Feuerwehrangehörigen wurden schwer verletzt

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