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Thema: Rechtliches zur SMS-Alarmierung

  1. #31
    Cyberfuzzy Gast
    Natürlich haben wir nicht nur die Handys. Es wurde ja schon ausreichend darüber diskutiert, dass die SMS-Alarmierung lediglich eine zusätzliche Mitteilung über einen Einsatz ist. Wegen schlechter Funkabdeckung haben wir einen Alarmumsetzer bekommen. Die SMS wird interessanter, wenn man ausnahmsweise mal seinen Melder nicht dabei hat (ja, es soll auch Anlässe geben, auf denen ein Melder unangebracht ist), oder wenn man sich ausserhalb der Funkreichweite befindet.

    Wenn dich deine Frau anruft, weil der Piepser ausgelöst hat, dann braucht deine Frau ja auch keine BOS-Zulassung. Sie hat den Alarm ja nicht ausgelöst sondern lediglich weiter geleitet.

  2. #32
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    Original geschrieben von Cyberfuzzy
    @kOnDeNsAtOr, einen Hinweis wie diesen von jedem unterschreiben zu lassen, der per SMS alarmiert werden möchte, finde ich eine super Idee. Ihr habt euch dabei aber nicht zufällig auch rechtlich abgesichert? Z. B. von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Unterschrift reicht, dass der Alarmierende bei Fehlalarmen usw. aus dem Schneider ist?...
    Nein, abgesichert via Anwalt haben wir uns nicht. Aber das ganze war anfangs weniger wegen Schäden und Versicherung gedacht. Aber seit dem ich diesen Thread gelesen hab, ist die "Unterschriftenaktion" wiederholt worden nur mit einem verhärtetem Text, da mir die Sache auch zu heiß wird. Nur leider hab ich den Unterschriftenzettel am Rechner in der FW abgespeichert. Wenn ich es nicht vergesse, setz ich ihn morgen als Word Format rein und ihr braucht ihn nur ausdrucken, wenn er euch soweit passt. Gerne können wir dann drüber diskutieren, was passt, was nicht und was dazu kommen soll.

    @hannibal und Cyberfuzzy
    Rein aus meinem rechtlichen Verständnis dürfte hannibals Frau den Piepser nicht im eingeschalteten Zustand zu Hause betreiben. Aber hier ist ja nicht wirklich was dran, da ja mit dem FME/DME nicht mitgehört und/oder ausgewertet wird. Eigentlich reine Alarmweitergabe, in der Kette, wie oben schon beschrieben wurde.

    Gute N8,
    Andy
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  3. #33
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    @cyperfuzzi

    Aha, aber stellen wir uns vor, Ich bin auf der Beerdigung meiner nicht BOS zugelassenen Ehefrau, da ist es genauso peinlich ob der Melder geht oder das Telefon

    meines Erachtens nach kommen nur folgende Optionen für die SMS Alarmierung in Frage

    1. Ergänzung zu DME Stufe I um allen Angehörigen die Einsatzdepeche zukommen zu lassen

    2. Als Alternative zu Sirenen bei einem Schwachen Funknetz

    Was kostet eigentlich die SMS alarmierung? Anschaffung / pro alarm

    @ Kondensator

    Angenommen ich wäre in einem Raum mit meiner Ehefrau, welche keine Angehörige der Feuerwehr ist

    Also müsste ich ganz streng genommen den Melder ausschalten oder mitnehmen wenn ich den Raum verlasse? Ausserdem müsste ich meine Frau des Zimmers verweisen wenn der melder geht um Sie zu hindern die Durchsage zu hören

    strenggenommen :-=
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #34
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    Original geschrieben von hannibal

    Was kostet eigentlich die SMS alarmierung? Anschaffung / pro alarm

    @ Kondensator

    Angenommen ich wäre in einem Raum mit meiner Ehefrau, welche keine Angehörige der Feuerwehr ist

    Also müsste ich ganz streng genommen den Melder ausschalten oder mitnehmen wenn ich den Raum verlasse? Ausserdem müsste ich meine Frau des Zimmers verweisen wenn der melder geht um Sie zu hindern die Durchsage zu hören

    strenggenommen :-=
    Strenggenommen eigentlich schon, aber nur strengstrenggenommen. Aber machen wir das schon? ;-)

    SMS-Alarmierung: Im Forum FMS32pro gibts einen Thread:
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...threadid=15990
    Kosten zwischen 2,9 und 7 cent pro SMS

    Gruss Andy
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  5. #35
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    FAll du mir auch in den Rücken:-)

    Ich habe den perfekten Grund gesucht mich nicht mehr mit meiner Frau in einem raum aufhalten zu müssen

    und dann das...

    Es war alle so schön geplant...


    sind die Kosten pro Alarm oder pro Teilnehmer?

    Wer soll den das bezahlen?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #36
    Cyberfuzzy Gast
    @hannibal:
    Wegen den Kosten. Bei meinem Alarmierungssystem verlange ich pro Person 10 Cent pro SMS. Die Kammeraden können ihr Guthaben bei mir im Voraus aufladen (eine Art Prepaid-Guthaben). Wer das nicht möchte, kann sich natürlich auch per E-Mail aufs Handy alarmieren lassen. Da kommt die E-Mail auch als SMS an. Das wird dann über die Handyrechnung abgerechnet. Ich glaube, dass die Anbieter dafür 19 Cent pro SMS wollen. Wenn du willst, kannst du dir das hier genauer ansehen, ich hab das schon vor längerer Zeit mal vorgestellt:

    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ght=cyberfuzzy


    @kOnDeNsAtOr:
    Das wäre wirklich mal interessant, wenn du den Text hier uploaden könntest. Hier sind einige dabei, vielleicht fällt ja dem einen oder anderen noch etwas auf. Kennt zufällig jemand einen Rechtsanwalt, der den Text prüfen könnte?

  7. #37
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    Hallo Leute,

    ich dab das Dokument jetzt nicht prüfen lassen, jedoch aufgrund dieses Threads ein bisschen erweitert.
    Bitte lest diese Sache mit kritischen Augen durch, da wir uns ja optimalst absichern wollen!

    @hannibal
    Wenn du in dem Link den Thread durchliest, den ich mal gepostet hab, da ist die Sache erklärt. Hier bezieht sich der Betrag auf die einzelne SMS pro Teilnehmer.

    Gruss
    Andy
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien
    Geändert von kOnDeNsAtOr (07.01.2006 um 11:05 Uhr)
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  8. #38
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    Hallo.
    @ kondensator
    Ich würde das " bzw. wenn ein Kamerad noch keinen besitzt."
    Rausnehmen oder abänder auf "keinen empfang hat "oder so.
    Da ja ein Kamerad dann doch nur über die SMS alarmiert wird, wenn er noch keinen FME besitzt. Könnte evtl doch mal zu problemen führen, wenn er daruf pocht "offiziell" über sms alarmiert zu werden, wenns mal gekracht hat.


    Gruß MichelB

  9. #39
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    Ich versteh nicht genau was zu meinst.
    Bei uns ist die SMS-Alarmierung eine Sekundäralarmierung.
    Jeder der sie haben will, bekommt sie auch, wenn der Chief zustimmt. Auch die, die einen FME haben, da er auch mal aussetzen kann oder keinen Empfang hat.
    Bitte erklär dein Anliegen noch a kloans bissl gnauer. ;-)
    Gruss Andy
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  10. #40
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    Hallo Kondensator.
    In Deinem Text steht in der 3. zeile " bzw. wenn ein Kamerad noch keinen FME besitzt.
    Er wird ja dann NUR per SMS alarmiert.Ist also für ihn die Hauptalarmierung.
    Damit das mal im Schadensfall nicht zu irgentwelchen problemen führt, würde ich das rausnehmen. Er könnte sich ja dann auf die SMS alarmierung als Hauptalarmierung berufen.

    Ist so mein Gedanke.

  11. #41
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    Moin moin,
    Original geschrieben von kOnDeNsAtOr
    Strenggenommen eigentlich schon, aber nur strengstrenggenommen. Aber machen wir das schon? ;-)
    Darf ich dann meine Frau überhaupt davon unterrichten, dass ich aufgrund eines Alarms zum Einsatz fahre? Das wäre ja dann auch Weitergabe an Dritte!

    Aber ich habe immer noch nicht kapiert, warum man nicht versichert ist, wenn man aufgrund einer nicht BOS-zugelassenen Einrichtung alarmiert wird.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #42
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    @MichaelB
    Dafür steht aber in der ersten Zeile, dass es sich um eine Zweitalarmierung handelt.
    Aber du hast recht, ich werds mal ändern und NUR auf die SMS-Alarmierung beziehen.

    @Mr. Blaulicht
    Ich bin kein Experte mit dem Rechtlichen, was das BOS-Gebiet angeht. Mitteilen wirst du es ihr schon dürfen, nur keine Einsatzbezogenen Daten übermitteln.
    Und zur Alarmierung: Du hast es auf den Punkt gebracht. Eine SMS-Alarmierung ist keine BOS-zugelassene Einrichtung. Ich distanziere mich in der Unterschriftenliste nur von eventuell auftretenden Schäden, die aufgrund einer SMS-Fehl-Alarmierung passieren würden.
    Soweit ich weiß, ist man ab dem Zeitpunkt versichert, wenn bei einem der Piepser geht und man dann in den Einsatz fährt / geht oder rennt. Hier ist es halt der Fall, wenn der Piepser nicht geht bzw. wenn einer noch keinen hat, aber dann trotzdem eine SMS rein kommt.

    @all
    Ich würde mich aber gerne von einem Profi in diesem Gebiet belehren lassen.


    Gruss Andy
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  13. #43
    Cyberfuzzy Gast
    @kOnDeNsAtOr:

    Ich würde noch den Fall eines Fehlalarms in einem der Punkte mit aufnehmen. Und am besten noch ein Beispiel, damit es auch der dümmste kapiert:
    SMS-Alarmierung (Fehlalarm), alle fahren zum Gerätehaus, einer baut einen Unfall -> Nicht durch Feuerwehrversicherung gedeckt.
    Irgendwie sowas müsste noch rein, denke ich. Aber sonst sieht es so nicht schlecht aus.
    Und dann würde ich für jede Unterschrift einen eigenen Zettel verwenden, auf dem der alarmierte unterschreiben muss. Evtl. noch eine Unterschrift des Kommandanten, dass er damit einverstanden ist, dass die Person per SMS alarmiert wird?

  14. #44
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    Ich werds mal einbauen und in ein paar Tagen einstellen.
    Oder könntest es du machen, Cyberfuzzy?

    Gruss Andy
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  15. #45
    Cyberfuzzy Gast
    Ja ich bin noch am überlegen, wie ich es genau machen werde. Muss noch einen Brief an die Gemeinde schreiben, ob man das nicht auch über die Gemeinde Unfallversicherung abgecken könnte. Ich werde mich aber auf jeden Fall melden, wenn ich etwas erreicht habe.

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