das würde bedeuten das wenn die frau von ihrem mann (in diesem fall der wehrführer) den auftrag bekommt die kamerdaen anzurufen weil sein melder ging oder die sirene zu hören ist, ist das versicherungstechnisch so in ordnung ?! dann müsste es doch eigentlich auch in ordnung sein wenn die leitstelle die alarm sms auslöst.

wir haben nämlich überlegt uns mit meheren wehren die blue box zu kaufen. diese sollte dann in der leitstelle stehen, wo dann der disponent, nachdem er die BOS wege alarmiert hat, zusätlich die taste für die entsprechende wehr drückt.

es ist dann zwar immer noch keine BOS zugelassene alamierung, aber ein alarm der per hand von einer BOS leitstelle ausgelöst wurde.

dann sollte das doch alles versicherungs-mäßig in ordnung sein oder ?