@MichaelB
Dafür steht aber in der ersten Zeile, dass es sich um eine Zweitalarmierung handelt.
Aber du hast recht, ich werds mal ändern und NUR auf die SMS-Alarmierung beziehen.

@Mr. Blaulicht
Ich bin kein Experte mit dem Rechtlichen, was das BOS-Gebiet angeht. Mitteilen wirst du es ihr schon dürfen, nur keine Einsatzbezogenen Daten übermitteln.
Und zur Alarmierung: Du hast es auf den Punkt gebracht. Eine SMS-Alarmierung ist keine BOS-zugelassene Einrichtung. Ich distanziere mich in der Unterschriftenliste nur von eventuell auftretenden Schäden, die aufgrund einer SMS-Fehl-Alarmierung passieren würden.
Soweit ich weiß, ist man ab dem Zeitpunkt versichert, wenn bei einem der Piepser geht und man dann in den Einsatz fährt / geht oder rennt. Hier ist es halt der Fall, wenn der Piepser nicht geht bzw. wenn einer noch keinen hat, aber dann trotzdem eine SMS rein kommt.

@all
Ich würde mich aber gerne von einem Profi in diesem Gebiet belehren lassen.


Gruss Andy