Grias eich und a guads neis Joa!
Wir haben das mit einer Hinweis/Unterschriftenliste wie folgt geregelt:
Hinweis: Eine SMS-Alarmierung wird nicht zur Erstalarmierung verwendet, sondern als Zusatzalarmierung, weil dies keine offiziell zulässige Alarmierung ist. Im Falle einer SMS-Alarmierung (Piepser geht nicht), bitte nicht mit dem Dachaufsetzer ins FF-Gerätehaus kommen, da auch eine Fehlauswertung eines Alarms vorkommen kann. Es kann auch kein Versicherungsschutz seitens der Feuerwehr gegeben werden. Mit eurer Unterschrift stimmt ihr diesem Hinweis zu.
Gruß Andy
Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....