Grias eich und a guads neis Joa!

Wir haben das mit einer Hinweis/Unterschriftenliste wie folgt geregelt:

Hinweis: Eine SMS-Alarmierung wird nicht zur Erstalarmierung verwendet, sondern als Zusatzalarmierung, weil dies keine offiziell zulässige Alarmierung ist. Im Falle einer SMS-Alarmierung (Piepser geht nicht), bitte nicht mit dem Dachaufsetzer ins FF-Gerätehaus kommen, da auch eine Fehlauswertung eines Alarms vorkommen kann. Es kann auch kein Versicherungsschutz seitens der Feuerwehr gegeben werden. Mit eurer Unterschrift stimmt ihr diesem Hinweis zu.


Gruß Andy