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Thema: Rechtliches zur SMS-Alarmierung

  1. #16
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    Joa .. Ist auch ne Überlegung.

    Aber ich würd das unterscheiden. Wenn die Frau bei einem echten Alarm die Leute anruft und einer macht nen Unfall, dann ist das natürlich über die Versicherung abgedeckt, da es sich ja auf dem Weg zum Einsatz handelte.

    Aber stell dir mal vor die Frau hat ne Fehlauslösung und denkt die Sirene geht oder macht das aus Spaß. Dann ist der Feuerwehrmann ja nicht versichert, weil er ja nicht offiziell auf dem Weg zum Einsatz war.

    Hier ist nun die Frage was das Gericht entscheidet. Zahlt die Versicherung doch, weil der Feuerwehrmann ja nicht wissen konnte ob Einsatz ist oder nicht, bekommt die Frau mitschuld, weil sie den Feuerwehrmann ja erst dazu gebracht hat ins FW-Haus zu fahren, oder sonst irgendwie.

    Bei den Meldern ohne BOS-Zulassung sieht es ähnlich aus. Solange der wunderbar funktioniert und der FW-Mann auf dem Weg zu einem echten Einsatz verunfallt ist alles ok. Wenn aber der Melder ne Fehlauslösung hat kann es durchaus sein, dass der Feuerwehrmann bzw die Gemeinde den schwarzen Peter hat, da ja nachweislich der Melder gar nicht zur Alarmierung der Kräfte geeignet ist, und die Gemeinde da u.U. fahrlässig die Möglichkeit einer Fehlauslösung und eines Unfalls in kauf genommen hat.

    Und ähnlich sieht es meiner Meinung nach mit der SMS aus, wenn der FW-Mann nicht 100% darüber informiert ist, dass es kein zulässiges Alarmmittel ist. Und deshalb die Frage eben. Kann man sich mit einer Unterschrift, oder technischen Maßnahmen dagegen wehren, dass man als Versender eine Mitschuld bekommt, wenn die SMS zweifelsfrei nur als INFO zu verstehen ist, und wie groß ist die Möglichkeit sowieso als Versender mitschuld zu haben.

    PS: Bitte nicht OT werden. Das Thema ist meiner Meinung nach zu wichtig um hier abzuschweifen.

    Gruß Joachim

  2. #17
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    das würde bedeuten das wenn die frau von ihrem mann (in diesem fall der wehrführer) den auftrag bekommt die kamerdaen anzurufen weil sein melder ging oder die sirene zu hören ist, ist das versicherungstechnisch so in ordnung ?! dann müsste es doch eigentlich auch in ordnung sein wenn die leitstelle die alarm sms auslöst.

    wir haben nämlich überlegt uns mit meheren wehren die blue box zu kaufen. diese sollte dann in der leitstelle stehen, wo dann der disponent, nachdem er die BOS wege alarmiert hat, zusätlich die taste für die entsprechende wehr drückt.

    es ist dann zwar immer noch keine BOS zugelassene alamierung, aber ein alarm der per hand von einer BOS leitstelle ausgelöst wurde.

    dann sollte das doch alles versicherungs-mäßig in ordnung sein oder ?

  3. #18
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    Hallo Buebchen,

    Original geschrieben von Buebchen
    *g*

    Hatte da mal ein Programm für geschrieben. Hat für mich seinen Zweck erfüllt. Joachim kann sich da sicherlich auch was für schreiben:-)

    Das einzige was dabei zu beachten ist, ist daß die Daten per default mit 9600,8n1 ausgegeben werden und Zeichen, die per Fehlerkorrektur erkannt wurden einen spziellen ASCII Code vorweg haben. Im Patron werden solche Zeichen invers dargestellt.

    Wenn ausreichend interesse da ist, würde ich mein altes Programm nochmal abstauben und kurz aufpolieren. Dann könnte z.B. Aktionen wie aus POC32/FMS32 heraus ausgeführt werden.
    ich hätte da Interesse dran.


    Gruß
    Sebastian

  4. #19
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    kleiner erfahrungsbericht, die ich mit der sms-alamierung gemacht habe ...

    wir haben bei uns im seg ein sms-alamierungs-system ... bin davon nicht so begeistert, da ich die 5-ton schleife auf meinem fme habe und es ist nun schon das 2te mal (bei insgesamt 4 alamierungen im letzten jahr, war ich 2 mal im lande) passiert, dass der melder viel früher ausgelöst hat, als das handy, sol heißen beim ersten mal löste der melder 8 min vorm handy aus und beim zweiten mal sogar 10 min vorm handy ... gut beim seg - betreuungszug ist das vielleicht nicht ganz so schlimm, aber was macht ihr in einer feuerwehr? lasst es da mal brennen oder einen vku mit eingeklemmter person geben und ein großteil der kameraden werden erst 10 min nach der alamierung duch die ls über handy alamiert ... ist auch nicht so das wahre, oder?

    das sind meine erfahrungen mit der sms-alamierung ... lasse mich aber auch gerne belehren, durch positiv funktionierende systeme ...


    gruß thomas

  5. #20
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    Original geschrieben von Florian Schleswig
    so und nun würde mich mal interessieren wie es denn aussieht wenn bei einer wehr per telefonkette alarmiert wird.
    Stell ich mir super vor:
    -Alarm Weitersagen
    -Alarm Weitersagen
    -...
    -....
    -Rahm Weitersagen ?!?!?
    -....
    -.....
    -..Die Frau ... hat eben angerufen. Sie wollte uns zum Essen einladen oder so.

    Aber es kommt doch noch zu nem happy-end:

    -Essen?? Jetzt??? dann bestimmt im FWGH!!

    MfG Firebuster-t

  6. #21
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    ...bei uns funktioniert die SMS-Alarmierung eingentlich sehr gut und schnell, d.h. die Kameraden haben innerhalb weniger Sekunden den Alarmtext der Leitstelle auf dem Handy. Der eine oder andere erst ein paar Minuten später, was eigentlich auch noch tragbar ist. Wir benutzen sms77.de und nutzen Quality-SMS, die sehr schnell ankommt. Diese SMS-Alarmierung ist ja in erster Linie als zusätzliche Primäralarmierung gedacht und kann keinesfalls die FME/DME's ersetzen.
    Nur an Sylvester und sonstigen Stosszeiten sieht es anders aus. Wir hatten um 22:25 Uhr einen VU mit eingeklemmten Personen, bei mir rüttelte das Handy dann um 03:36 Uhr. Tja, wenn wir uns nur auf die SMS'e verlassen hätten.......
    ......aber wie gesagt, wir haben seit eineinhalb Jahren die SMS-Alarmierung parallel mitlaufen und zu 99% funktioniert alles tadellos. Fehlalarmierungen durch dubiose Auswertungen gab es noch keine.

    Gruß Joachim

  7. #22
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    @general.nlz

    NE SMS-ALARMIERUNG IST AUCH NICHT DAZU GEDACHT NEN MELDER ZU ERSETZEN !!!!!! UND DIE MIT DEM MELDER ZU VERGLEICHEN WAS ZEIT UND ZUVERLÄSSIGKEIT ANGEHT IST ABSOLUTER SCHWACHSINN !!!!!!

    Gruß Joachim

  8. #23
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    Original geschrieben von MiThoTyN
    [BNE SMS-ALARMIERUNG IST AUCH NICHT DAZU GEDACHT NEN MELDER ZU ERSETZEN !!!!!! [/B]
    Für was dann?

    Und noch eine Frage: Warum ist jemand auf der Fahrt ins Gerätehaus nicht versichert? Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: Entweder er hat einen Einsatz oder ein von der Feuerwehr organisiertes Treffen, dann zahlt die Versicherung der Feuerwehr. Oder es war kein Einsatz oder man fährt privat einfach so mal kurz ins GH (um vielleicht was abzuholen), dann zahlt die Haftpflicht des PKW.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #24
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    Für was dann?
    Ist nicht dein ernst jetzt, oder ?? Willste mich verarschen ??

  10. #25
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    Moin moin,

    ne, hatte ich nicht vor! Die Frage war eigentlich ernst gemeint. Für was brauche ich eine SMS-Alarmierung, wenn ich eine Melder habe?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #26
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    Grias eich und a guads neis Joa!

    Wir haben das mit einer Hinweis/Unterschriftenliste wie folgt geregelt:

    Hinweis: Eine SMS-Alarmierung wird nicht zur Erstalarmierung verwendet, sondern als Zusatzalarmierung, weil dies keine offiziell zulässige Alarmierung ist. Im Falle einer SMS-Alarmierung (Piepser geht nicht), bitte nicht mit dem Dachaufsetzer ins FF-Gerätehaus kommen, da auch eine Fehlauswertung eines Alarms vorkommen kann. Es kann auch kein Versicherungsschutz seitens der Feuerwehr gegeben werden. Mit eurer Unterschrift stimmt ihr diesem Hinweis zu.


    Gruß Andy
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  12. #27
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    Original geschrieben von MiThoTyN
    @general.nlz

    NE SMS-ALARMIERUNG IST AUCH NICHT DAZU GEDACHT NEN MELDER ZU ERSETZEN !!!!!! UND DIE MIT DEM MELDER ZU VERGLEICHEN WAS ZEIT UND ZUVERLÄSSIGKEIT ANGEHT IST ABSOLUTER SCHWACHSINN !!!!!!

    Gruß Joachim
    das habe ich auch nie behauptet ... sehe es genauso, dass ne sms-alarmierung nie die alarmierung über fme/dme ersetzen sollte und soll !!!

    andererseits ist es aber nun mal so, dass gerade bei uns im seg keine melder vorhanden sind und auch keinen neuen kommen werden. da gibt es halt nur 2 - 3 leute, die in einer wehr sind und auf dem melder von der wehr die seg-schleife geproggt haben.

    und dann kommt ja auch wieder die frage von Mr. Blaulicht, wenn alle melder haben und womöglich auch noch ne sirene, für was sollte sich ne wehr dann noch so nen sms-alarmierungssystem zulegen???

    weiterhin gibt es ja genug wehren, die diese methode zusätzlich zur sirene nutzen, weil sie halt keine melder haben ... und da sind wir schon wieder bei dem punkt ... weil die kameraden, die außerhalb des ortes wohnen hören evtl. die sirene nicht und fahren erst später zum gh, wenn die sms kommt ...

    aber letztendlich - sms-alarmierung darf kein ersatz für melder/sirenenalarmierung sein !!!

    gruß thomas

  13. #28
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    gut dann bin ich wieder bei dem thema "telefonkette". für alle die dahinter jetzt vielleicht eine variante der "stillen post" vermuten, sei mal kurz gesagt das wirklich nur EINE person die telefonliste abarbeitet und den kameraden die keinen melder haben oder ausserhalb der "hörbarkeit" der sirene wohnen lediglich mitteilt das wir einen einsatz haben. es wird nicht erzählt wo (falls das bekannt ist) so das erstmal alle das GH anfahren.
    so das mal kurz zur erklärung, aber hier auf dem land ist es leider so das die "telefonkette" als zusatz zur sirene verwendet werden muss. es gibt ja auch die landwirte die im sommer auf ihren feldern sind und da keine sirene hören aber per handy erreichbar sind.
    alle führungskräfte, atemschutzträger usw. haben natürlich melder.
    aber ist es jetzt so wie "kondensator" geschrieben hat das die anfahrt zum GH ganz entspannt passieren sollte, da man von seiten der FW nicht versichert ist ?
    denn immerhin wird die telefonkette nur aktiv wenn die sirene oder der melder ausgelöst hat. also ist das ja eigentlich offiziel und somit auch über die versicherung der FW abgedeckt oder ??

  14. #29
    Cyberfuzzy Gast
    @kOnDeNsAtOr, einen Hinweis wie diesen von jedem unterschreiben zu lassen, der per SMS alarmiert werden möchte, finde ich eine super Idee. Ihr habt euch dabei aber nicht zufällig auch rechtlich abgesichert? Z. B. von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Unterschrift reicht, dass der Alarmierende bei Fehlalarmen usw. aus dem Schneider ist?

    Bei uns ist es schon einmal vorgekommen, dass die SMS-Alarmierung aufgrund eines Fehlers am Server ausgelöst wurde. Da standen dann auch 20 Leute am Gerätehaus und haben zur Leitstelle gefunkt, was los sei. Das war eine etwas peinliche Aktion. Zum Glück ist weiter nichts passiert.

    Dann gab es bei uns während den Fahrten zum Gerätehaus auch schon kleinere Blechschäden, wenn mal 2 gleichzeitig in die Hofeinfahrt einbiegen wollten.

    Die schlimmse Vorstellung wäre jetzt eine Kombination aus beiden. SMS-Alarm löst versehentlich aus. Auf der Fahrt zum Gerätehaus baut ein Kammerad einen Unfall...

  15. #30
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    @ cyberfuzzi

    habt ihr nur die Handys ? oder sind die Handys das Backup in Regionen mit schlechter Funkabdeckung

    Meine Frau ruft mich auch öfters an wenn zu Hause der Melder geht...

    Woher bekomme ich eine BOS Zulassung für meine Frau?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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