Hi!Original geschrieben von Cyberfuzzy
Hallo,
ich hätte mal ein paar rechtliche Fragen zur SMS-Alarmierung.
Vor wenigen Tagen habe ich mich mit unserem Kommandant darüber unterhalten. Er hat gemeint, dass er ein Schreiben vom Landratsamt bekommen hat, dass die SMS-Alarmierung keine offizielle Alarmierung ist. Wenn etwas passiert, sind wir selbst schuld. Das bedeutet - wenn ein Fehlalarm per SMS ausgelöst wird, und die Kammeraden wie blöde zum Gerätehaus fahren und dabei einen Unfall verursachen, dann kommt natürlich keine Versicherung für den Schaden auf. Es soll der belangt werden, der den Alarm ausgelöst hat.
Derjenige, der unsere Wehr per SMS alarmiert bin ich. Ich kann mir aber nicht vorstellen, wegen einem Fehlalarm für den Schaden anderer aufkommen zu müssen. Wie ist das bei euch gehandhabt?
Ich habe mir dazu schon ein paar Gedanken gemacht:
1. Wäre es möglich, eine Art Einverständniserklärung von jedem Alarmierten unterschreiben zu lassen? So in der Art, ich bin nicht schuld wenn was passiert und er ist davon belehrt worden, dass es sich bei der SMS um keine offizielle Alarmierung hält.
2. Wenn man dabei nicht von einer Alarmierung spricht, sondern vielleicht von einer Benachrichtigung? Der Text bei einer SMS fängt bei uns mit "!!! ALARM !!!" an. Man könnte natürlich den gesamten Text überarbeiten und nicht mehr von einer Alarmierung sprechen. Würde das rechtlich einen Unterschied machen?
Ich meine - die Alarmierten Personen sind bis jetzt nur mündlich darüber informiert worden, dass es sich dabei um keine offizielle Alarmierung handelt und dass Fehlalarme nicht ausgeschlossen werden können. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass trotzdem immer wieder welche dabei sind, die dann "losrasen", wenn sie nur eine SMS erhalten, in der "Alarm" oder "Einsatz" steht.
Im Zweifelsfall müsste ich mir Informationen von einem Rechtsanwalt holen. Dafür habe ich aber leider auch kein Geld. Deshalb wollte ich erst mal hier nachfragen. Im Forum gibt es garantiert mehrere, die eine SMS-Alarmierung am Laufen haben, oder?
Danke für eure Auskünfte und einen guten Rutsch ;-)
Cyberfuzzy
1. Egal welches Alarmsystem, man rast nicht "wie blöde" zum Gerätehaus. Wer das nicht lernt, ist selber schuld und hat IMO nix bei der FFW zu suchen.
2. SMS-Alarmierung ist keine zulässige Alarmierung nach TR-BOS, sondern eine Zusatz-Alarmierung oder ein Benachrichtigungssystem. Ein Erstalarmierungssystem darf und sollte dadurch nicht ersetzt werden.
3. Wenn die Wehrleitung mit der Zusatzalarmierung einverstanden ist, wirds wohl kaum Probleme mit der Versicherung geben. Soviel ich weiss sind ja auch Fahrten zur Übung etc. versichert: Derjenige wurde benachrichtigt, zum Gerätehaus zu kommen, dabei isses dann eben passiert. Auf Sonderrechte wird man sich dabei vermutlich nicht berufen können.
IMO ganz wichtig: Beim Alarm nicht das Hirn ausschalten, egal ob telefonisch, per SMS oder per Melder alarmiert wurde.
Auch nen guten Rutsch und ne ruhige Nacht!