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Thema: Rechtliches zur SMS-Alarmierung

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  1. #3
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    Re: Re: Rechtliches zur SMS-Alarmierung

    Original geschrieben von Duffy73
    Hi!
    1. Egal welches Alarmsystem, man rast nicht "wie blöde" zum Gerätehaus. Wer das nicht lernt, ist selber schuld und hat IMO nix bei der FFW zu suchen.

    2. SMS-Alarmierung ist keine zulässige Alarmierung nach TR-BOS, sondern eine Zusatz-Alarmierung oder ein Benachrichtigungssystem. Ein Erstalarmierungssystem darf und sollte dadurch nicht ersetzt werden.

    3. Wenn die Wehrleitung mit der Zusatzalarmierung einverstanden ist, wirds wohl kaum Probleme mit der Versicherung geben. Soviel ich weiss sind ja auch Fahrten zur Übung etc. versichert: Derjenige wurde benachrichtigt, zum Gerätehaus zu kommen, dabei isses dann eben passiert. Auf Sonderrechte wird man sich dabei vermutlich nicht berufen können.

    1.) Das SAGST DU jetzt so. Das die Realität anders aussieht, ist wohl jedem klar. Und die Frage ist durchaus berechtigt : Was passiert, wenn bei einer Fahrt ins GH was passiert, und das auf Grund einer falschen SMS ausgelöst wird. Die Versicherung wird sicher nicht zahlen. Immerhin war es keine offizielle Übung/Veranstaltung und auch kein echter Alarm. Du bist ja auch nicht über die Feuerwehr versichert, wenn du privat ins FW-Haus fährst um irgendwas zu holen oder so. Das ist genauso, als ob dir dein Nachbar einfach zu "Einsatz !!!" ins Haus brüllen würde. Wenn du dann ins GH fährst und nen Unfall verursachst, dann zahlt die Versicherung nicht. Die zeigen dir nen Vogel. A) Hat dich kein "offizielles", zuverlässiges Alarmmittel alarmiert, und B) kann man in so einem Fall ja jemanden anrufen wenn man sich unsicher ist, ob es einen Alarm gab oder nicht. Wer einfach losrast ist selbst dran schuld, bzw kann den Absender der SMS verantwortlichen machen, wenn der nicht klar erklärt hat, dass die SMS KEIN zulässiges Alarmmittel ist. Man kann also sicher ne Mitschuld an dem Unfall bekommen.

    2.) Hallo? Das ist Cyberfuzzy klar. Erst lesen, dann posten. Es geht nur darum ob man den "schwarzen Peter" auf den Empfänger schieben kann. Wenn Anstatt "Alarm" nur "Benachrichtigung" steht, und es passiert was, kann keiner sagen es stand in der SMS "Alarm" = dringend oder so. Der Gedanke ist schon nicht verkehrt. Das kann aber sicher nur ein Rechtsanwalt klären.

    3.) Wenn die Wehrleitung das System akzeptiert, muss das die Versicherung deshalb noch lange nicht. Siehe auch Punkt1.

    Da ich selbst ein SMS-Alarmsystem betreibe interessieren mich die Punkte auch brennend. Bitte also beim Thema bleiben und GENAU diese Fragen beantworten. Sinn und Zweck einer SMS-Alarmierung gibt es schon genug Beiträge zu.

    Gruß Joachim
    Geändert von MiThoTyN (31.12.2005 um 18:03 Uhr)

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