O.K. Dann erklär mir mal wie es zu diversen Dienstanweisungen kommen kann, die vorschreiben, dass nur das erste und das letzte Fzg die (fest verbaute und eingetragene) Rundumkennleuchte in blau anmachen dürfen, obwohldie Nutzung für ALLE Fahrzeuge, die damit ausgerüstet sind, explizit vorschreibt.Zitat von StVO §38
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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