Original geschrieben von axeme
Wenn höchste Eile geboten ist, so ist das blaue Blinklicht in Kombination mit dem Einsatzhorn zu verwenden. Es ist weder in der StVO noch in der gültigen Rechtsprechung vorgesehen, dass der Maschinist entscheiden kann, ob er das Einsatzhorn einschaltet oder nicht.

Insofern ist die Aussage schon richtig, dass wir bei "höchster Eile" immer (!) mit Einsatzhorn fahren müssen.
Nope, das steht "darf nur" und nicht etwa "muß"...^^