...würde mich echt mal interessieren aus welchem Bundesland Du kommst.Zitat von Matze81
Gruß Carsten
...würde mich echt mal interessieren aus welchem Bundesland Du kommst.Zitat von Matze81
Gruß Carsten
Gruß Carsten
__________________
Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
124 124 MRCC Bremen
Hessen - hier gilt das HBKG.Zitat von Pille112
Hallo Matze,
ich habe mal ins HBKG geschaut und da ist mir der §14 Abs.7+8 aufgefallen.
HBKG §14
Abs. 7
In Ausnahmefällen kann das Regierungspräsidium auf Antrag einer Gemeinde zulassen, daß Aufgaben der öffentlichen Feuerwehr durch Vereinbarung mit der Betriebsleitung oder Geschäftsleitung auf eine Werkfeuerwehr übertragen werden.
Abs. 8
Die von gewerblichen und sonstigen Betrieben oder Einrichtungen aufgestellte Betriebsfeuerwehr kann auf Antrag vom Regierungspräsidium als Werkfeuerwehr anerkannt werden.
Besonders hier in Absatz 8 ist eindeutig von einer Betriebsfeuerwehr die Rede, also wird es die in Hessen augenscheinlich auch geben.
Bedenke, dass eine Betriebsfeuerwehr keine anerkannte Feuerwehr ist aber eine real existierende Brandschutzeinheit.
Quelle: http://www.hessenrecht.hessen.de/ges...hen/para14.htm
Gruß Carsten
Geändert von Pille112 (04.06.2007 um 23:53 Uhr)
Gruß Carsten
__________________
Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
124 124 MRCC Bremen
Ja, da hast Du natürlich recht - ich hatte mich da wirklich falsch ausgedrückt. Hier kann praktisch jeder eine "Betriebsfeuerwehr" aufstellen, da das Gesetz da keinerlei Anforderungen definiert. Das kann auch Azubi Müller mit einem Eimer sein. Anders bei der Werkfeuerwehr, für diese gelten bestimmte Anforderungen.Zitat von Pille112
...und nichts anders hatte ich auch geschrieben und mich nie zu der Qualität der Betriebsfeuerwehr geäußert, von der wahrscheinlich das hier angeführte TLF stammt.Zitat von Matze81
Gruß Carsten
Gruß Carsten
__________________
Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
124 124 MRCC Bremen
Doch - Du schriebst ja, wie man sich eine Betriebsfeuerwehr "genehmigen" lassen könne - und das ist eben nicht einheitlich geregelt, weil Feuerwehr Ländersache ist...Zitat von Pille112
1. ist das nur eine Möglichkeit sich eine Feuerwehr genehmigen (Fahrzeugzulassung) zu lassen und...Zitat von Matze81
2. ist eine Betriebsfeuerwehr nicht Zulassung- / Genehmigungspflichtig...
...nach meinem Kenntnisstand ist das bundesweit so und mit dem "Feuerwehr ist Ländersache" => stimmt so nur wenn es sich um öffentliche Feuerwehren (BF/FF/PF) handelt, Betriebsfeuerwehren, Werkfeuerwehren (inkl. Flughafenfeuerwehr da exterritoriales Gebiet ihr Haupteinsatzgebiet ist) und die Feuerwehr der Bundeswehr fallen nicht darunter.
Gruß Carsten
Gruß Carsten
__________________
Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
124 124 MRCC Bremen
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)