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Thema: Privates TLF 24/50 ??

Baum-Darstellung

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  1. #36
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    Hallo Matze,

    ich habe mal ins HBKG geschaut und da ist mir der §14 Abs.7+8 aufgefallen.

    HBKG §14
    Abs. 7
    In Ausnahmefällen kann das Regierungspräsidium auf Antrag einer Gemeinde zulassen, daß Aufgaben der öffentlichen Feuerwehr durch Vereinbarung mit der Betriebsleitung oder Geschäftsleitung auf eine Werkfeuerwehr übertragen werden.

    Abs. 8
    Die von gewerblichen und sonstigen Betrieben oder Einrichtungen aufgestellte Betriebsfeuerwehr kann auf Antrag vom Regierungspräsidium als Werkfeuerwehr anerkannt werden.

    Besonders hier in Absatz 8 ist eindeutig von einer Betriebsfeuerwehr die Rede, also wird es die in Hessen augenscheinlich auch geben.
    Bedenke, dass eine Betriebsfeuerwehr keine anerkannte Feuerwehr ist aber eine real existierende Brandschutzeinheit.

    Quelle: http://www.hessenrecht.hessen.de/ges...hen/para14.htm

    Gruß Carsten
    Geändert von Pille112 (04.06.2007 um 23:53 Uhr)
    Gruß Carsten
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