Hallo Matze,
ich habe mal ins HBKG geschaut und da ist mir der §14 Abs.7+8 aufgefallen.
HBKG §14
Abs. 7
In Ausnahmefällen kann das Regierungspräsidium auf Antrag einer Gemeinde zulassen, daß Aufgaben der öffentlichen Feuerwehr durch Vereinbarung mit der Betriebsleitung oder Geschäftsleitung auf eine Werkfeuerwehr übertragen werden.
Abs. 8
Die von gewerblichen und sonstigen Betrieben oder Einrichtungen aufgestellte Betriebsfeuerwehr kann auf Antrag vom Regierungspräsidium als Werkfeuerwehr anerkannt werden.
Besonders hier in Absatz 8 ist eindeutig von einer Betriebsfeuerwehr die Rede, also wird es die in Hessen augenscheinlich auch geben.
Bedenke, dass eine Betriebsfeuerwehr keine anerkannte Feuerwehr ist aber eine real existierende Brandschutzeinheit.
Quelle: http://www.hessenrecht.hessen.de/ges...hen/para14.htm
Gruß Carsten