Hallo,
für welches Bundesland gilt das denn?Zitat von Pille112
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für welches Bundesland gilt das denn?Zitat von Pille112
Hallo Matze,
siehe mal hier ==> http://www.feuerwehr-offenburg.de/Ar...g%20040617.pdf
besonders §19 - so oder ähnlich in allen, mir bekannten FwG's/BrSchG's geregelt.
Sieh mal in dem für Deine Region gültigen FwG/BrSchG nach.
Gruß Carsten
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Ich wollte damit nur darauf hinweisen, dass die Aussage nur für bestimmte Länder gelten kann. "Mein" BrSchG kennt den Begriff "Betriebsfeuerwehr" beispielsweise gar nicht...Zitat von Pille112
...würde mich echt mal interessieren aus welchem Bundesland Du kommst.Zitat von Matze81
Gruß Carsten
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Hessen - hier gilt das HBKG.Zitat von Pille112
Hallo Matze,
ich habe mal ins HBKG geschaut und da ist mir der §14 Abs.7+8 aufgefallen.
HBKG §14
Abs. 7
In Ausnahmefällen kann das Regierungspräsidium auf Antrag einer Gemeinde zulassen, daß Aufgaben der öffentlichen Feuerwehr durch Vereinbarung mit der Betriebsleitung oder Geschäftsleitung auf eine Werkfeuerwehr übertragen werden.
Abs. 8
Die von gewerblichen und sonstigen Betrieben oder Einrichtungen aufgestellte Betriebsfeuerwehr kann auf Antrag vom Regierungspräsidium als Werkfeuerwehr anerkannt werden.
Besonders hier in Absatz 8 ist eindeutig von einer Betriebsfeuerwehr die Rede, also wird es die in Hessen augenscheinlich auch geben.
Bedenke, dass eine Betriebsfeuerwehr keine anerkannte Feuerwehr ist aber eine real existierende Brandschutzeinheit.
Quelle: http://www.hessenrecht.hessen.de/ges...hen/para14.htm
Gruß Carsten
Geändert von Pille112 (04.06.2007 um 23:53 Uhr)
Gruß Carsten
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Ja, da hast Du natürlich recht - ich hatte mich da wirklich falsch ausgedrückt. Hier kann praktisch jeder eine "Betriebsfeuerwehr" aufstellen, da das Gesetz da keinerlei Anforderungen definiert. Das kann auch Azubi Müller mit einem Eimer sein. Anders bei der Werkfeuerwehr, für diese gelten bestimmte Anforderungen.Zitat von Pille112
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