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Thema: Privates TLF 24/50 ??

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  1. #1
    Matze81 Gast
    Hallo,

    Zitat Zitat von Pille112
    Die Rechtslage ist relativ einfach zu erklären:

    Jeder der einen Betrieb hat kann einen Antrag auf "Genehmigung einer Betriebsfeuerwehr" stellen und bekommt ihn dann auch meistens problemlos genehmigt.
    für welches Bundesland gilt das denn?

  2. #2
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    Hallo Matze,

    siehe mal hier ==> http://www.feuerwehr-offenburg.de/Ar...g%20040617.pdf
    besonders §19 - so oder ähnlich in allen, mir bekannten FwG's/BrSchG's geregelt.

    Sieh mal in dem für Deine Region gültigen FwG/BrSchG nach.

    Gruß Carsten
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  3. #3
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von Pille112
    siehe mal hier ==> http://www.feuerwehr-offenburg.de/Ar...g%20040617.pdf
    besonders §19 - so oder ähnlich in allen, mir bekannten FwG's/BrSchG's geregelt.

    Sieh mal in dem für Deine Region gültigen FwG/BrSchG nach.
    Ich wollte damit nur darauf hinweisen, dass die Aussage nur für bestimmte Länder gelten kann. "Mein" BrSchG kennt den Begriff "Betriebsfeuerwehr" beispielsweise gar nicht...

  4. #4
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    Zitat Zitat von Matze81
    Ich wollte damit nur darauf hinweisen, dass die Aussage nur für bestimmte Länder gelten kann. "Mein" BrSchG kennt den Begriff "Betriebsfeuerwehr" beispielsweise gar nicht...
    ...würde mich echt mal interessieren aus welchem Bundesland Du kommst.

    Gruß Carsten
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  5. #5
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von Pille112
    ...würde mich echt mal interessieren aus welchem Bundesland Du kommst.

    Gruß Carsten
    Hessen - hier gilt das HBKG.

  6. #6
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    Hallo Matze,

    ich habe mal ins HBKG geschaut und da ist mir der §14 Abs.7+8 aufgefallen.

    HBKG §14
    Abs. 7
    In Ausnahmefällen kann das Regierungspräsidium auf Antrag einer Gemeinde zulassen, daß Aufgaben der öffentlichen Feuerwehr durch Vereinbarung mit der Betriebsleitung oder Geschäftsleitung auf eine Werkfeuerwehr übertragen werden.

    Abs. 8
    Die von gewerblichen und sonstigen Betrieben oder Einrichtungen aufgestellte Betriebsfeuerwehr kann auf Antrag vom Regierungspräsidium als Werkfeuerwehr anerkannt werden.

    Besonders hier in Absatz 8 ist eindeutig von einer Betriebsfeuerwehr die Rede, also wird es die in Hessen augenscheinlich auch geben.
    Bedenke, dass eine Betriebsfeuerwehr keine anerkannte Feuerwehr ist aber eine real existierende Brandschutzeinheit.

    Quelle: http://www.hessenrecht.hessen.de/ges...hen/para14.htm

    Gruß Carsten
    Geändert von Pille112 (04.06.2007 um 23:53 Uhr)
    Gruß Carsten
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  7. #7
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von Pille112
    Besonders hier in Absatz 8 ist eindeutig von einer Betriebsfeuerwehr die Rede, also wird es die in Hessen augenscheinlich auch geben.
    Bedenke, dass eine Betriebsfeuerwehr keine anerkannte Feuerwehr ist aber eine real existierende Brandschutzeinheit.
    Ja, da hast Du natürlich recht - ich hatte mich da wirklich falsch ausgedrückt. Hier kann praktisch jeder eine "Betriebsfeuerwehr" aufstellen, da das Gesetz da keinerlei Anforderungen definiert. Das kann auch Azubi Müller mit einem Eimer sein. Anders bei der Werkfeuerwehr, für diese gelten bestimmte Anforderungen.

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