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Thema: Privates TLF 24/50 ??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Nun, dann werd ich die Diskussion einfach mal aufleben lassen.

    Die ganze Geschichte wurde hier sehr lang und intensiv diskutiert, das für und wieder (vor allem in den Rechtsfragen) war auch sehr umfangreich.

    Fakt ist jetzt, dass das Fahrzeug (Übrigens KEIN TLF24/50 nach Norm, deshalb auch der Rufname 29/1) im Fahrschuleinsatz ist und teilweise auch überörtliche Einsätze fährt, auch wenn es für die Einsätze nicht im Alarmplan ist. Wie die Besatzung Alarmierungen mitbekommt, lass ich mal aussen vor, da es nur Vermutungen sind und ich den Fahrschulinhaber nicht ins schlechte Licht rücken will.

    Was ich bis jetzt mitbekommen habe, ist es überwiegend positiv angenommen worden. Das Fahrzeug scheint gut ausgelastet zu sein, zumindest seh ich es desöfteren wenn ich in und um BA unterwegs bin.

    Wobei ich mir nicht sicher bin, in wie weit die Rechtslage geklärt ist. Bei Gelegenheit und wenn Interesse besteht kann ich ggf. mal nachhaken.

    Beste Grüße,
    Fahni

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fahni
    Wobei ich mir nicht sicher bin, in wie weit die Rechtslage geklärt ist.
    Die Rechtslage ist relativ einfach zu erklären:

    Jeder der einen Betrieb hat kann einen Antrag auf "Genehmigung einer Betriebsfeuerwehr" stellen und bekommt ihn dann auch meistens problemlos genehmigt. Diese "Betriebsfeuerwehr" kann dann dem Kreis, der Stadt oder Gemeinde zur Unterstützung angeboten werden - wenn die es annehmen und sie werden es meistens tun, weil es für sie eine Kostenersparnis und zusätzliches Einsatzkräftepotenzial darstellt, ist diese "Privatfeuerwehr" mit in der AAO eingebunden.

    Gruß Carsten
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  3. #3
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    Also ich find das prima die Feuerwehr hat mehr Fahrzeuge und die Fahrschule hat auch welche somit 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen ist doch ne wahnsins Idee.

  4. #4
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    Und wenn wir schon dabei sind.
    Ich beginne in 2 Wochen bei der Fahrschule meine CE Ausbildung.
    Meiner Meinung nach eine tolle Sache!
    Früher konnte man zwischen Fichten und Föhren Hirsche röhren hören.
    Doch Röhrentechnik ging verloren, längst haben Hirsche Transistoren.

  5. #5
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    @JohnnyFlash:

    Dann sagst ihm mal nen schönen Gruß vom Fahrer des Schwarzen Omegas mit der 4m-Antenne ;)

  6. #6
    Matze81 Gast
    Hallo,

    Zitat Zitat von Pille112
    Die Rechtslage ist relativ einfach zu erklären:

    Jeder der einen Betrieb hat kann einen Antrag auf "Genehmigung einer Betriebsfeuerwehr" stellen und bekommt ihn dann auch meistens problemlos genehmigt.
    für welches Bundesland gilt das denn?

  7. #7
    Registriert seit
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    Hallo Matze,

    siehe mal hier ==> http://www.feuerwehr-offenburg.de/Ar...g%20040617.pdf
    besonders §19 - so oder ähnlich in allen, mir bekannten FwG's/BrSchG's geregelt.

    Sieh mal in dem für Deine Region gültigen FwG/BrSchG nach.

    Gruß Carsten
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  8. #8
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von Pille112
    siehe mal hier ==> http://www.feuerwehr-offenburg.de/Ar...g%20040617.pdf
    besonders §19 - so oder ähnlich in allen, mir bekannten FwG's/BrSchG's geregelt.

    Sieh mal in dem für Deine Region gültigen FwG/BrSchG nach.
    Ich wollte damit nur darauf hinweisen, dass die Aussage nur für bestimmte Länder gelten kann. "Mein" BrSchG kennt den Begriff "Betriebsfeuerwehr" beispielsweise gar nicht...

  9. #9
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Matze81
    Ich wollte damit nur darauf hinweisen, dass die Aussage nur für bestimmte Länder gelten kann. "Mein" BrSchG kennt den Begriff "Betriebsfeuerwehr" beispielsweise gar nicht...
    ...würde mich echt mal interessieren aus welchem Bundesland Du kommst.

    Gruß Carsten
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  10. #10
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von Pille112
    ...würde mich echt mal interessieren aus welchem Bundesland Du kommst.

    Gruß Carsten
    Hessen - hier gilt das HBKG.

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