Zitat Zitat von Fahni
Wobei ich mir nicht sicher bin, in wie weit die Rechtslage geklärt ist.
Die Rechtslage ist relativ einfach zu erklären:

Jeder der einen Betrieb hat kann einen Antrag auf "Genehmigung einer Betriebsfeuerwehr" stellen und bekommt ihn dann auch meistens problemlos genehmigt. Diese "Betriebsfeuerwehr" kann dann dem Kreis, der Stadt oder Gemeinde zur Unterstützung angeboten werden - wenn die es annehmen und sie werden es meistens tun, weil es für sie eine Kostenersparnis und zusätzliches Einsatzkräftepotenzial darstellt, ist diese "Privatfeuerwehr" mit in der AAO eingebunden.

Gruß Carsten