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Thema: Privates TLF 24/50 ??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Fahni
    Wobei ich mir nicht sicher bin, in wie weit die Rechtslage geklärt ist.
    Die Rechtslage ist relativ einfach zu erklären:

    Jeder der einen Betrieb hat kann einen Antrag auf "Genehmigung einer Betriebsfeuerwehr" stellen und bekommt ihn dann auch meistens problemlos genehmigt. Diese "Betriebsfeuerwehr" kann dann dem Kreis, der Stadt oder Gemeinde zur Unterstützung angeboten werden - wenn die es annehmen und sie werden es meistens tun, weil es für sie eine Kostenersparnis und zusätzliches Einsatzkräftepotenzial darstellt, ist diese "Privatfeuerwehr" mit in der AAO eingebunden.

    Gruß Carsten
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  2. #2
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    Also ich find das prima die Feuerwehr hat mehr Fahrzeuge und die Fahrschule hat auch welche somit 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen ist doch ne wahnsins Idee.

  3. #3
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    Und wenn wir schon dabei sind.
    Ich beginne in 2 Wochen bei der Fahrschule meine CE Ausbildung.
    Meiner Meinung nach eine tolle Sache!
    Früher konnte man zwischen Fichten und Föhren Hirsche röhren hören.
    Doch Röhrentechnik ging verloren, längst haben Hirsche Transistoren.

  4. #4
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    @JohnnyFlash:

    Dann sagst ihm mal nen schönen Gruß vom Fahrer des Schwarzen Omegas mit der 4m-Antenne ;)

  5. #5
    Matze81 Gast
    Hallo,

    Zitat Zitat von Pille112
    Die Rechtslage ist relativ einfach zu erklären:

    Jeder der einen Betrieb hat kann einen Antrag auf "Genehmigung einer Betriebsfeuerwehr" stellen und bekommt ihn dann auch meistens problemlos genehmigt.
    für welches Bundesland gilt das denn?

  6. #6
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    Hallo Matze,

    siehe mal hier ==> http://www.feuerwehr-offenburg.de/Ar...g%20040617.pdf
    besonders §19 - so oder ähnlich in allen, mir bekannten FwG's/BrSchG's geregelt.

    Sieh mal in dem für Deine Region gültigen FwG/BrSchG nach.

    Gruß Carsten
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  7. #7
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von Pille112
    siehe mal hier ==> http://www.feuerwehr-offenburg.de/Ar...g%20040617.pdf
    besonders §19 - so oder ähnlich in allen, mir bekannten FwG's/BrSchG's geregelt.

    Sieh mal in dem für Deine Region gültigen FwG/BrSchG nach.
    Ich wollte damit nur darauf hinweisen, dass die Aussage nur für bestimmte Länder gelten kann. "Mein" BrSchG kennt den Begriff "Betriebsfeuerwehr" beispielsweise gar nicht...

  8. #8
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Matze81
    Ich wollte damit nur darauf hinweisen, dass die Aussage nur für bestimmte Länder gelten kann. "Mein" BrSchG kennt den Begriff "Betriebsfeuerwehr" beispielsweise gar nicht...
    ...würde mich echt mal interessieren aus welchem Bundesland Du kommst.

    Gruß Carsten
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  9. #9
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von Pille112
    ...würde mich echt mal interessieren aus welchem Bundesland Du kommst.

    Gruß Carsten
    Hessen - hier gilt das HBKG.

  10. #10
    Registriert seit
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    Hallo Matze,

    ich habe mal ins HBKG geschaut und da ist mir der §14 Abs.7+8 aufgefallen.

    HBKG §14
    Abs. 7
    In Ausnahmefällen kann das Regierungspräsidium auf Antrag einer Gemeinde zulassen, daß Aufgaben der öffentlichen Feuerwehr durch Vereinbarung mit der Betriebsleitung oder Geschäftsleitung auf eine Werkfeuerwehr übertragen werden.

    Abs. 8
    Die von gewerblichen und sonstigen Betrieben oder Einrichtungen aufgestellte Betriebsfeuerwehr kann auf Antrag vom Regierungspräsidium als Werkfeuerwehr anerkannt werden.

    Besonders hier in Absatz 8 ist eindeutig von einer Betriebsfeuerwehr die Rede, also wird es die in Hessen augenscheinlich auch geben.
    Bedenke, dass eine Betriebsfeuerwehr keine anerkannte Feuerwehr ist aber eine real existierende Brandschutzeinheit.

    Quelle: http://www.hessenrecht.hessen.de/ges...hen/para14.htm

    Gruß Carsten
    Geändert von Pille112 (04.06.2007 um 23:53 Uhr)
    Gruß Carsten
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