@Ebi
Ja, so sehe ich das auch. Die Fahrzeuge gehören der Fahrschule. Der BR-Bericht war wohl falsch.

Zusammenfassung: Ein Privatmann besitzt 2 Feuerwehrfahrzeuge, und zwar nicht irgendwelchen alten Schrott, sondern zwei neue Fahrzeuge mit einem ordentlichen taktischen Einsatzwert.
Diese Fahrzeuge überläßt er der örtlichen Feuerwehr gegen anteilige Erstattung von Steuern und Versicherung. Er übernimmt die komplette Anschaffungskosten und Reparaturen.
Gehen wir mal davon aus, daß es sich bei der Fahrschule um einen Betrieb mit einem Fahrlehrer handelt. Wenn dieser 6 Tage die Woche, 8 Stunden praktischen Unterricht erteilt (hochgegriffen), dann stehen die Fahrzeuge der Feuerwehr Mo-Sa je 20 Stunden pro Tag zur Verfügung. Am Sonntag Rund um die Uhr.
Die Feuerwehr bekommt also für sehr kleines Geld ein Fahrzeug, das ihre Leistungsfähigkeit über das von der Gemeinde gestellte gesetzliche Mindestmaß hinaus steigert.
Klar, wenn der Fahrlehrer entscheidet seine Schule dicht zu machen, oder die Fahrzeuge zu verkaufen, etc. dann stehen sie der Feuerwehr nicht mehr zur Verfügung. Ja, und?
Wenn ich Deine Kommentare und Bedenken hier lese, scheinst Du der Meinung zu sein, die Feuerwehr hätte das Angebot der Fahrschule ablehnen sollen, weil die Fahrzeuge nicht rund um die Uhr verfügbar sind und die Leihgabe eventuell nur von begrenzter Dauer ist.
Garkein Fahrzeug ist also besser, als eines das nur 85% der Zeit verfügbar ist?

Gruß,
ahk