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Thema: Privates TLF 24/50 ??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    HAllo,

    Die Fahrausbildung ist m.w. Ländersache.
    Es ging bei der Geschichte, "Fahrschulautos dürfen keine Sonderfahrzeuge sein", auch wohl nicht um die Fahrstunden an sich, sondern um die Fahrprüfung!

    Einige Prüfer sind halt der Ansicht, dass ein Sonderfahrzeug (FW usw.) in den Augen der anderen Verkehrsteilnehmer eine Sonderstellung einnehme. Sie würden sich diesem Fahrer gegenüber besonders umsichtig verhalten und so sei eine realistische Fahrsituation nicht mehr gegeben. (der FS gilt ja bekanntlich auch für nicht FW-Fahrzeuge).

    Daher sind bestimmte TÜV-Prüfer der Meinung, dass sie in diesem Fahrzeugen keine Prüfung abnehmen können.

    Gruß
    Carsten

    NACHTRAG: Wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, gab es über genau dieses Fzg. in einem anderen Forum (war es feuerwehr.de? ) mal eine Diskussion. U.a. kam da auch zur Sprache das andere Fahrschulen dagegen vorgegangen sind und es wohl bis zum RP ging. Irgendwie lief es dann aber wohl darauf hinaus, dass der Vorteil für die Bevölkerung (ein kostenloses, neuwertiges Fahrzeug samt beladung) überwigen würde und es deshalb zulässig sei.
    Geändert von DG3YCS (20.09.2005 um 14:58 Uhr)

  2. #2
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    4.289
    Moin moin,

    habe mir jetzt mal den Beitrag durchgelesen, und biun bei folgender Aussage hängen geblieben
    Zitat Zitat von DG3YCS
    Einige Prüfer sind halt der Ansicht, dass ein Sonderfahrzeug (FW usw.) in den Augen der anderen Verkehrsteilnehmer eine Sonderstellung einnehme. Sie würden sich diesem Fahrer gegenüber besonders umsichtig verhalten und so sei eine realistische Fahrsituation nicht mehr gegeben. (der FS gilt ja bekanntlich auch für nicht FW-Fahrzeuge).
    Also, ich fahre zwar kein Feuerwehrfahrzeug, sondern nur ab und zu einen RTW. Von der besondern Rücksichtnahme und der sog. Sonderstellung habe ich bisher noch nix gemerkt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    habe mir jetzt mal den Beitrag durchgelesen, und biun bei folgender Aussage hängen geblieben

    Also, ich fahre zwar kein Feuerwehrfahrzeug, sondern nur ab und zu einen RTW. Von der besondern Rücksichtnahme und der sog. Sonderstellung habe ich bisher noch nix gemerkt.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Da haste aber bisher viel Glück gehabt....

    Ich merke besonders von der Rücksichtnahme häufig ganz besonders was (egal mit was für einem Fzg mit Blaulicht) Name:  blaulicht.gif
Hits: 329
Größe:  1,0 KB :

    Entweder steigen die Verkehrsteilnehmer vor mir voll in die Eisen und bleiben mitten auf der Strasse stehen, bevorzugt auf meiner und der Gegenfahrbahn - rate mal wo dann beide Autos zum stehen kommen.... RICHTIG! genau nebeneinander, so dass auf keinen Fall noch ein Fzg durchpasst.

    Oder aber die Fahrer mutieren zu M. Schumacher und fliegen vor dem Alarmfzg mit 100 km/h über die nächste rote Kreuzung.

    Ich kenn aber auch Zeitgenossen, die bremsen konsequent auf 40 runter und zuckeln dann am linken Rand der jeweiligen Fahrbahn vor einem her. Natürlich bei Gegenverkehr, der auch bei optimaler Fahrweise ein Überholen unmöglich macht....

    Wie gesagt: Blaulichtfzge bekommen besondere Rücksichtnahme und haben eine Sonderstellung bei eingen Verkehrsteilnehmern Name:  so_zwinker_061.gif
Hits: 322
Größe:  377 Bytes.....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
    Registriert seit
    26.02.2006
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    1.565
    Hey cool AkkonHaLand, wo hast Du denn den Fackel-Smiley her???

    ...und die Lösung des Problems - konsequent Gegenverkehr fahren!!!
    Du weißt ja was Du tust, hoffe ich jedenfalls - aber die anderen schieben Panik und das sollte man schamlos ausnutzen - bei uns klappte das bisher immer unfallfrei.

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
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  5. #5
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    habe mir jetzt mal den Beitrag durchgelesen, und biun bei folgender Aussage hängen geblieben

    Also, ich fahre zwar kein Feuerwehrfahrzeug, sondern nur ab und zu einen RTW. Von der besondern Rücksichtnahme und der sog. Sonderstellung habe ich bisher noch nix gemerkt.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ich schließ mich deiner Meinung an.
    Ich bin neulich mit einem MTW hinter einen RTW auf der Autobahn hinterher gefahren. Weil ich mich überhaupt nicht auskannte, hab ich einen LKW der überholen wollte nicht zwischen mich und meinem bekannten im RTW gelassen. Resultat war ein Stinkefinger vom LKW Fahrer.

    So viel zum Thema Sonderstellung....

    Interessiert doch keine Sau mehr solange das Auto nicht grün/weiss bzw. jetzt blau/weiss ist.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  6. #6
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    Sondrstellung

    ...kann ich mir gut vorstellen das der Lkw-Fahrer sauer auf Dich/Euch war, wäre ich auch, da er ja nicht wissen konnte dass Du dem vorherfahrenden Fahrzeug folgst - dann macht das nämlich gar keinen rücksichtsvollen Eindruck und eigentlich sollten Fahrer von "Blaulichtfahrzeugen" ja eher ein positives Beispiel geben, ich denke mir mal, dass Du ohne SoSi gefahren bist.

    Gruß Carsten
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