Original geschrieben von Paladin112
Sonderfahrzeuge (FW-Auto) dürfen nicht als Fahrschulfahrzeuge benutzt werden, in unserer Nachbarstadt ist der GW-L ein Fahrschulfahrzeug und da sind die Blaulichter etc. abnehmbar.
Das stimmt so nicht ganz.
Bei uns hier sind 2 WLF´s als Fahrschulfahrzeuge (der Feuerwehr) ausgerüstet und komplett mit SoSi ausgestattet, da sie auch im Einsatzdienst benutzt werden. Bei Anforderung während der Fahrstunde wechseln dann Fahrschüler und -lehrer die Plätze und los gehts.
Da ist nix zum Abnehmen.

Denke das ist Sache der zuständigen behörden ob die auf Abnehmbare RKL´s bestehen oder nicht.