Hallo,

ich habe da mal was bei der Feuerwehr-Unfall-Kasse Niedersachsen gefunden. Vielleicht klärt das ja einige Punkte.
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Feuerwehr-Haltegurte

Information zur neuen Norm DIN 14927 "Feuerwehr-Haltegurt mit Zweidornschnalle und Karabinerhaken mit Multifunktionsöse - Anforderungen, Prüfung"

In den vergangenen Monaten hat die Frage der Zulässigkeit bzw. Nicht-Zulässigkeit des Feuerwehr-Haltegurtes für den Selbstrettungseinsatz zu einer erheblichen Verunsicherung in Feuerwehrkreisen geführt.
Hintergrund: Der Feuerwehr-Haltegurt mit Selbstrettungsöse soll nicht der europäischen "Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung" (PSA-Richtlinie) entsprechen und darf deshalb nicht mehr als PSA in Verkehr gebracht werden.

Der zuständige Normenausschuss NA 031-04-03 AA "Persönliche Schutzausrüstungen für die Feuerwehr" konnte in enger Zusammenarbeit mit der Fachgruppe "Feuerwehren-Hilfeleistung" des Bundesverbandes der Unfallkassen nun eine Klärung herbeiführen.

Durch die Umbenennung des Titels der Norm, Änderung des Begriffs "Selbstrettungsöse" in "Multifunktionsöse" und textliche Klarstellungen in der Norm konnte eine PSA-Richtlinienkonformität erreicht werden.

Damit ergibt sich für Feuerwehren die Schlussfolgerung, dass die bisherigen Ausbildungs-grundsätze und Anwendungsoptionen für die Rettung bzw. Selbstrettung in lebensbedrohlichen Notlagen weiterhin gültig bleiben und eine entsprechende Handhabung des Feuerwehr-Haltegurtes nach wie vor gegeben ist.

In Kürze, voraussichtlich August 2005, wird die mit der europäischen PSA-Richtlinie konforme DIN 14927 "Feuerwehr-Haltegurt mit Zweidornschnalle und Karabinerhaken mit Multifunktionsöse - Anforderungen, Prüfung" erscheinen und DIN 14926:2003-06 ersetzen.

Feuerwehr-Sicherheitsgute bzw. Feuerwehr-Haltegurte nach bestehenden bzw. zurückgezogenen Normen oder nach der Technischer Weisung Nr. 16 des Niedersächsischen Innenministeriums können, sofern sie keine Schäden aufweisen, weiterhin verwendet werden, max. bis 20 Jahre nach dem Herstellungsdatum.