Hallo,
der Gurt durfte nicht mehr verkauft werden, weil der Name etwas beinhaltete, wofür der Gurt nicht geprüft ist (und war), nämlich das Selbstretten. Durch die Umbennenung der Öse hat man nun erreicht, daß man ihn wieder verkaufen kann... Dennoch ist er auch weiterhin in keinster Weise zum Abseilen egal in welcher Form geeignet und zugelassen....