Zitat Zitat von offi Beitrag anzeigen
Ich persönlich führe eine Hänsch Typ16 doppelblitz Kennleuchte mit, die nach §53a StVZO in verbindung mit der Warnblinkanlage, im Stand zugelassen ist.
Außerdem habe ich noch 3 Warndreiecke ein Turboflare 360 und eine Nissen Mini Primär 41 Elektronenblitz Leuchte im Auto.
Kleinkram wie Keglaufsatz für die Maglite,Warnkleidung nach EN471 Klasse 3 usw...ist natürlich auch dabei.

Für die vernünftige Erstabsicherung völlig ausreichend und zugelassen.

Gruß,

Philipp
Und was machst Du, wenn Du mal einkaufen musst???