Hallo!
Deswegen ja, rechtlich gesehen...ist das ein Mißbrauch ...Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung, Nr. 134-135
Muss mich korrigieren, es kostet " nur " 20Eur
Ungeachtet dessen, ist es unerheblich ob da ein Blitzer an der Ampel geschaltet ist oder nicht, Freie Bahn räumen muss man, auch andere Blaulichtfahrzeuge ... Und, das kann der Ampelblitzer-Mensch recht gut unterscheiden ob da nun Platz gemacht wurde, oder tatsächlich ein Rotlichtverstoß begangen wurde. Es ist auch nicht Sache des Ampel-Menschen zu prüfen, ob das Fahrzeug rechtmäßig mit Blauhorn den Rotlichtverstoß begangen hat, spätestens wenn dies als Angabe zur Sache gemacht wird, wird dies geprüft. Hier wird meistens eine kurze Bestätigung gefordert, fehlt diese muss man zahlen und einen auf den Deckel gibts oben drauf ...
MfG