Moin moin,
Doch!!! Die StVO gilt immer. Man ist nur im Einsatzfall von den darin enthaltenen Vorschriftem befreit.
Würde die StVo NICHT mehr gelten, hätte der §35, Abs 8 gar keinen Sinn, da er als Teil der StVO ja dann auch nicht mehr gelten würde. Und jeder könnte fahren wie der Henker oder die sprichwörtlich gesengte Sau!
Gruß, Mr. Blaulicht