Sag ich doch! ;-)Original geschrieben von Andreas 53/01
....§35 StVo Abs.(8)
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden....
Sag ich doch! ;-)Original geschrieben von Andreas 53/01
....§35 StVo Abs.(8)
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden....
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