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Thema: Blaulicht beim Kreuzung-Räumen

  1. #1
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    Blaulicht beim Kreuzung-Räumen

    Moin moin,

    noch ´ne Frage zum Thema Blaulicht.

    Folgende Situation: Man steht mit einem Einsatzfahrzeug OHNE Sondersignal an einer Roten Ampel und wartet auf ein erleuchtendes Grün. Von hinte´n nähert sich ein Einsatzfahrzeug MIT Sondersignal.
    Darf/soll/muss ich mein Blaulicht anmachen, wenn ich, um die Strasse freizumachen, bei Rot in die Kreuzung einfahre?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Hallo Mr Blaulicht,

    da du ja nicht alamiert worden bist hast du ja keine SoRe und in dem Moment gilt ja die StVO auch für dich und du musst die Kreuzung räumen, ob du nun Blaulicht einschaltest (weil dus grad aufem Dach hast) liegt in deinem ermessen. Also ich würds tun, wird bestimmt keiner was gegen sagen, auch wenns meiner Meinung nach verboten ist.

    schönen Abend

  3. #3
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    Hallo!

    Tja...jetzt muss mal überlegen.

    Aus rechtlicher Sicht, wäre das ein " Mißbrauch von Blauem Blinklicht " und kostet 40Eur ...
    §38 StVO Abs.(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    Aus Verkehrstechnischer Sicht u.u. Hilfreich, dadurch werden andere ( querfahrende ) schonmal vorgewarnt ...
    §38 StVO Abs.(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
    Es ordnet an:
    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".


    Und, ist es durchaus üblich das man ( die Blaulichtfahrer ) gegnseitig hilft und unterstützt.
    Das kommt hier bei uns hin und wieder vor das da mal ein Streifenwagen, der an der Ampel steht, in die Kreuzung einfährt und mit Blauhorn alles anhält ...

    Soviel zum Darf/soll/muss

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (12.03.2005 um 19:54 Uhr)

  4. #4
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Andreas 53/01
    Hallo!

    Tja...jetzt muss mal überlegen.

    Aus rechtlicher Sicht, wäre das ein " Mißbrauch von Blauem Blinklicht " und kostet 40Eur ...

    Aus Verkehrstechnischer Sicht u.u. Hilfreich, dadurch werden andere ( querfahrende ) schonmal vorgewarnt ...

    Und, ist es durchaus üblich das man ( die Blaulichtfahrer ) gegnseitig hilft und unterstützt.
    Das kommt hier bei uns hin und wieder vor das da mal ein Streifenwagen, der an der Ampel steht, in die Kreuzung einfährt und mit Blauhorn alles anhält ...

    Soviel zum Darf/soll/muss

    MfG
    Hat ne Zivilstreife auch mal gemacht in nem Ort aus einer anderen VG. Die haben gesehn das die FW ausrückt und haben vor der Kurve zum GH die Strasse dicht gemacht. Die haben schwer einen auf den Deckel bekommen weil ihnen fast einer rein gerauscht ist.

  5. #5
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    Original geschrieben von feuerteufellars
    Hallo Mr Blaulicht,

    da du ja nicht alamiert worden bist hast du ja keine SoRe und in dem Moment gilt ja die StVO auch für dich und du musst die Kreuzung räumen, ob du nun Blaulicht einschaltest (weil dus grad aufem Dach hast) liegt in deinem ermessen. Also ich würds tun, wird bestimmt keiner was gegen sagen, auch wenns meiner Meinung nach verboten ist.

    schönen Abend
    p.s. Die StVO gilt immer ...egal für wen und für was

  6. #6
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    Also rein rechtlich gesehen, bist du in dem Moment nicht berechtigt mit Blaulicht die rote Ampel zu missachten und in die Kreuzung einzufahren. Da es aber ja auch eine praktische Seite gibt, muss ich sagen, dass dir daraus kein vernünftiger Polizist ein Strick draus drehen, weil die ja selbst "Praktiker" sind. Ausnahmen sind da natürlich möglich. An einer Kreuzung mit Blitzer überwachten Ampel würd ichs trotzdem nicht machen, wer weiß wie der Sachbearbeiter/in im Büro das sieht. Ausser man kennt den/die ;-)

  7. #7
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    Hallo!

    Deswegen ja, rechtlich gesehen...ist das ein Mißbrauch ...Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung, Nr. 134-135

    Muss mich korrigieren, es kostet " nur " 20Eur

    Ungeachtet dessen, ist es unerheblich ob da ein Blitzer an der Ampel geschaltet ist oder nicht, Freie Bahn räumen muss man, auch andere Blaulichtfahrzeuge ... Und, das kann der Ampelblitzer-Mensch recht gut unterscheiden ob da nun Platz gemacht wurde, oder tatsächlich ein Rotlichtverstoß begangen wurde. Es ist auch nicht Sache des Ampel-Menschen zu prüfen, ob das Fahrzeug rechtmäßig mit Blauhorn den Rotlichtverstoß begangen hat, spätestens wenn dies als Angabe zur Sache gemacht wird, wird dies geprüft. Hier wird meistens eine kurze Bestätigung gefordert, fehlt diese muss man zahlen und einen auf den Deckel gibts oben drauf ...

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (12.03.2005 um 20:12 Uhr)

  8. #8
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    Original geschrieben von Andreas 53/01
    p.s. Die StVO gilt immer ...egal für wen und für was
    Sorry mit dem Satz kann ich mich nicht anfreunden....
    denn im § 35 steht ja von den Vorschriften dieser Verordnung sind befreit...

    also gilt im Einsatzfall die StVO nicht mehr.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Original geschrieben von Alex22
    Sorry mit dem Satz kann ich mich nicht anfreunden....
    denn im § 35 steht ja von den Vorschriften dieser Verordnung sind befreit...

    also gilt im Einsatzfall die StVO nicht mehr.
    "Unter ausschluß einer Gefährdung Anderer" denke ich?
    Geändert von feuerteufellars (13.03.2005 um 00:21 Uhr)

  10. #10
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    Moin moin,

    danke für Eure tollen Antworten. Ich sehe, dass man sich da in einer Grauzone bewegt.
    Original geschrieben von Alex22
    Sorry mit dem Satz kann ich mich nicht anfreunden....
    denn im § 35 steht ja von den Vorschriften dieser Verordnung sind befreit...

    also gilt im Einsatzfall die StVO nicht mehr.
    Ich denke, da der Paragraph 35 auch Teil der StVO ist, gilt diese immer. Auch, wenn man von deren Vorschriften befreit ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #11
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    Original geschrieben von Alex22
    Sorry mit dem Satz kann ich mich nicht anfreunden....
    denn im § 35 steht ja von den Vorschriften dieser Verordnung sind befreit...

    also gilt im Einsatzfall die StVO nicht mehr.
    Hallo!
    Ich muss mir angewöhnen den ganzen § anzuhängen ...

    §35 StVo Abs.(8)
    Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    Grauzone? Eigentlich nicht. Kreuzung räumen, ja so oder so gilt das für alle. Das Blaulicht dafür verwenden, wäre gem. StVO nicht erlaubt ...

    MfG

  12. #12
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    Ich persönlich wäre nicht dafür. Viele Verkehrsteilnehmer sind ja schon belastet genug ein Blaulichtfahrzeug orten zu können und diesem freie Bahn zu schaffen. Konzentriert er sich nun auf Dich, der Du ja Deinem Kollegen die Kreuzung vorräumen möchtest, so geht der eigendliche Blaulichtfahrer im Streß unter. Ich sehe da fast eine gefährdung anderer drin. Ist aber nur meine meinung.

  13. #13
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    genau deswegen weil die gesammte StVO nicht mehr gilt und somit auch nicht mehr der Paragraph 1 der StVO wurde der Absatz 8 in den Paragraphen eingefügt...

    Zurück zu Thema ... ich denke auch, daß das Blaulicht und Horn dazu zu mißbrauchen nicht legetim ist, da du in diesem Fall keine hoheitliche Aufgabe hast, zudem werden anderen VT nur zusätzlch verwirrt wenn plötzlich vieleicht von ner anderen Seite nochmal einer mit Blaulicht kommt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #14
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    Original geschrieben von Andreas 53/01


    ....§35 StVo Abs.(8)
    Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden....

    Sag ich doch! ;-)

  15. #15
    76440 Gast
    ich denke in dem zeitalter, wo immer mehr kreise bzw rd-träger den NEF untersagen, transporte alarmmäßig zu begleiten bzw bei alarmmäßigem transport als strassenräumer zu fungieren, sollte man dieses auch mit 'nem LF/MTW/sonstiges sein lassen. es gibt genügend kreuzungssituationen, da fahre ich zb mit meinem RTW einfach links an den wartenden auto's vorbei ... vorausgesetzt ich kann alles einsehen. wenn dann nun noch ein feuerwehr'ler meint (wenn auch gut), er müsste seine sosi nutzen um mir platz zu machen ... da wäre das chaos doch perfekt ... naja ... lieber einfach normal platz machen, damit is gut. meine meinung.

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