Hallo!Original geschrieben von Alex22
Sorry mit dem Satz kann ich mich nicht anfreunden....
denn im § 35 steht ja von den Vorschriften dieser Verordnung sind befreit...
also gilt im Einsatzfall die StVO nicht mehr.
Ich muss mir angewöhnen den ganzen § anzuhängen ...
§35 StVo Abs.(8)
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Grauzone? Eigentlich nicht. Kreuzung räumen, ja so oder so gilt das für alle. Das Blaulicht dafür verwenden, wäre gem. StVO nicht erlaubt ...
MfG