Moin moin,
danke für Eure tollen Antworten. Ich sehe, dass man sich da in einer Grauzone bewegt.
Ich denke, da der Paragraph 35 auch Teil der StVO ist, gilt diese immer. Auch, wenn man von deren Vorschriften befreit ist.Original geschrieben von Alex22
Sorry mit dem Satz kann ich mich nicht anfreunden....
denn im § 35 steht ja von den Vorschriften dieser Verordnung sind befreit...
also gilt im Einsatzfall die StVO nicht mehr.
Gruß, Mr. Blaulicht