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Thema: Blaulicht beim Kreuzung-Räumen

  1. #16
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    Original geschrieben von Alex22
    genau deswegen weil die gesammte StVO nicht mehr gilt und somit auch nicht mehr der Paragraph 1 der StVO wurde der Absatz 8 in den Paragraphen eingefügt...

    Zurück zu Thema ... ich denke auch, daß das Blaulicht und Horn dazu zu mißbrauchen nicht legetim ist, da du in diesem Fall keine hoheitliche Aufgabe hast, zudem werden anderen VT nur zusätzlch verwirrt wenn plötzlich vieleicht von ner anderen Seite nochmal einer mit Blaulicht kommt.
    Hallo!

    Die StVO gilt immer, lediglich besonderen Umständen zur Folge kann davon abgewichen werden ... Aber nur, wenn s. Abs.8!

  2. #17
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    sorry sehe ich komplett anders siehe dazu absatz 1 des § 35

    Von den Vorschriften dieser Verordnung sind befreit ....

    und somit gilt die StVO "NICHT" mehr.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #18
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    Hallo Forum!

    *verwirrt*

    @Alex, Andreas, 76440, Mr.Blaulicht:

    Könnt ihr Euch bitte mal einigen?!?Ich weiß nicht wem ich glauben soll. Logisch gesehn Leuchtet beides ein.

    In diesem Sinne;
    Einen schönen Sonntag wünsch ich

  4. #19
    76440 Gast
    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

    §35, Absatz 1:

    Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    §35, Absatz 8:

    Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


    daraus ist wohl ersichtlich, das in die StVO IMMER gilt, man mit entsprechenden fahrzeugen und aufgaben in bestimmten fällen aber BEFREIT ist. sprich als fahrer eines RTW zb gilt die StVO im falle eines notfalleinsatzes und dem angeordneten gebrauch von sonderrechten NICHT mehr. für alle anderen natürlich schon.

    so, gesetzt dem fall, ich stehe mit einem MTW an einer roten ampel, von hinten kommt ein RTW mit SoRe angefahren. laut StVO bin ich NICHT befugt meine sondersignale zu nutzen, um dem RTW platz zu schaffen ... denn ICH muss keine hoheitliche aufgabe erfüllen ...


    müsste doch aussagekräftig genug sein, oder ?!?

  5. #20
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    Original geschrieben von 76440

    müsste doch aussagekräftig genug sein, oder ?!?
    Ich wills dir mal glauben *g*! Nein, im Ernst, leuchtet schon ein.

  6. #21
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    Hallo!

    na, dann haben wirs ja geschafft !

    MfG

  7. #22
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    nö weil Andreas meint die StVO gilt immer auch im Einsatzfalle und dies trifft nicht zu ... im Einsatzfalle ist man befrit von der StVO das die befreifung nicht generell auf die anngeführten institutionen gilt, davon bin ich einfach mal ausgegangen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #23
    76440 Gast
    die StVO gilt auch immer, ist nur die frage für wen sie wann nicht gilt ... das sind dann die ausnahmen. diejenigen sind befreit, trotzdem gilt die StVO weiterhin ... ist doch nicht so schwer, oder ??

  9. #24
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    Original geschrieben von 76440
    die StVO gilt auch immer, ist nur die frage für wen sie wann nicht gilt ... das sind dann die ausnahmen. diejenigen sind befreit, trotzdem gilt die StVO weiterhin ... ist doch nicht so schwer, oder ??
    Aber nicht für etwaige Einsatzfahrzeuge.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #25
    76440 Gast
    Original geschrieben von Alex22
    Aber nicht für etwaige Einsatzfahrzeuge.
    sorry, aber bist du des lesens nicht mächtig !?

    und wenn wir nun schon mit korrinthenkackerei anfangen, dann beziehe dich auf den fahrer von einsatzfahrzeugen, denn nur den kann es treffen !! sorry, aber so langsam bekomme ich schlechte laune. wenn irgendwo handyverbot ist, aber du darfst deines trotzdem nutzen, dann besteht das verbot dennoch ... du bist nur befreit. vllt isses so besser zu verstehen ... meine güte ...
    Geändert von 76440 (13.03.2005 um 14:44 Uhr)

  11. #26
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    Moin moin,

    Doch!!! Die StVO gilt immer. Man ist nur im Einsatzfall von den darin enthaltenen Vorschriftem befreit.
    Würde die StVo NICHT mehr gelten, hätte der §35, Abs 8 gar keinen Sinn, da er als Teil der StVO ja dann auch nicht mehr gelten würde. Und jeder könnte fahren wie der Henker oder die sprichwörtlich gesengte Sau!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #27
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  13. #28
    76440 Gast
    Original geschrieben von feuerteufellars
    Wann schlagt ihr Euch?
    gegenfrage: würdest du das tun ?!?

  14. #29
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    Nein, da wir alle erwachsen sind, sollten wir doch vernünftig sein, oder?

    Ist halt nur eine ziemlich hitzige Diskussion entbrannt wie ich es sonst nicht so kenne.

  15. #30
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    Hallo!

    Ochh..naja...da gabs schon schlimmere ...wegen noch kleineren kleinigkeiten

    MfG

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