Hi!


Um meine Vorredner zu unterstützen: Die StVO ist durch den §35 nie ganz außer Kraft gesetzt. Es gibt 8 Paragraphen, die auch unter der Inanspruchnahme von §35 noch gelten. U.a. sind das, dass Weisungen von Polizeibeamten Folge zu leisten ist, dass man anhalten muss, wenn man einen Unfall baut, usw.

Das besagt also ganz klar, dass noch Teile der StVO gelten und somit die StVO als solche weiterhin gilt und man nur berechtigt ist, von einigen Paragraphen abzuweichen.

Gruß
Hendrik