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Thema: Blaulicht beim Kreuzung-Räumen

Baum-Darstellung

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  1. #28
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    Hallo!

    Folgende Tatbestände greifen zusätzlich natürlich zu der Mißbräuchlichen Verwendung von Blaulicht , wenn sie begangen werden ;

    § 315b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ( Geld od. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre )

    § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs ( Geld oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre )

    § 240 Nötigung ( Geld oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren )

    und ggf. zivilrechtl. BGB wegen möglicher Schadensersatzforderungen ...

    Das, zum Nachdenken ...

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (16.03.2005 um 20:38 Uhr)

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