Original geschrieben von telemanne
Ist Tatmehrheit. Jeweils neue "Vorsatzfassung"
falsch
da die handlung (illegale blaulicht) mehrere straftaten, (strassenverkehrsgefährdung, gefährlicher eingriff in den strassenverkehr und eventuell nötigung) beinhaltet wird die in tateinheit abgeurteilt.