dein dozent hat recht. getragen darf das schild nur von unmittelbar im RD eingesetzten personen. die RD-quali alleine reicht dafür nicht aus. helfer auf einem SanDienst zb, die eine RD-quali haben, dürfen auf dem SanDienst auch NICHT das rückenschild tragen - ebenso kein aufdruck "rettungsdienst" auf der kleidung. in den moment, wo man nicht unmittelbar im RD eingesetzt ist, ist man halt nicht der RD. leider gottes fehlt mir jedwege schriftliche quelle dazu, die suche ich auch schon ewig, hab meine info's aber aus so viele unterschiedlichen ecken, das ich es mittlerweile selber glaube und vertrete :)