Moinsen,

bin mir nicht sicher, ob es sinnvoll ist diese Frage zu stellen oder nicht, aber ich brauch mal juristische Antworten auf folgende Frage:

Wer darf ein Rückenschild mit der Aufschrift Rettungsdienst tragen?


Hintergrund ist, dass einer unserer Dozenten an der rettungsassistentenschule meinte, dass wir wenn wir Praxistage haben und in Einsatzkleidung zur Schule kommen, nicht das Wort R E T T U N G S D I E N S T auf den Klamotten stehen haben dürfen, weil wir uns sonst strafbar machen.


Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das so richtg ist.
Er meinte, das nur Leute "Rettungsdienst" auf ihren Sachen stehen haben dürfen, die

a) eine Qualifikation im RD nachweisen können
und
b) Im Rettungsdienst eingesetzt werden

Meiner Meinung nach fällt b) weg, weil ich denke, dass jeder, der eine RD-Qualifikation hat auch RD auf m Rücken stehen haben darf. Auch wenn er zur Zeit arbeitslos ist oder in einem anderen Beruf arbeitet. (gibt ja leute die private einsatzkleidung haben bzw ne Jacke im Auto liegen haben oder so)

Also die Frage ist zum einen spezifisch auf uns als RA-Schüler bezogen, zum anderen würden mich aber auch allgemeine Stellunganhmen interessieren.

Danke schonmal im Vorraus.

P.S.: Bei wem diese Frage kopfschütteln verursacht. Bitte nicht böse sein, ich weiß, dass diese Frage nicht unbedingt wichtig ist und auch nicht jeden interessiert, aber mich interessiert sie im moment und deswegen denke ich, dass es gerechtfertigt ist die Frage zu stellen.