Hoi,

so jetz erstmal: die Aussagen oben sind Grundsätzlich richtig.

ABER:

In jedem Bundesland gibt es eine Stelle (oder mehrere), die die benutzung eines z.b. fest eingebauten 4m Gerätes in einem Fahrzeug genemigen muss.
Wenn der KV oder OV oder oder oder ein neues Fahrzeug erhält, und keine 4m-Geräte mehr über hat, so muss er ein neues beschaffen und dieses auch Anmelden.

Desweiteren werden keine zusätzlichen 4m Hand-Quetschen mehr zugelassen, weil man so den 4m-Funkverkehr etwas erleichtern will.

Sollte jetzdoch ein KV (das oder oder spar ich mir ab hier ;) ) noch ein Gerät angemeldet und "zu viel" haben, so kann dieses natürlich bis es "stirbt" weiter genutzt werden.

Für Einsatzleiter, OLRD´s, LNA´s und die Bergwacht gilt: Wenn ein Gerät kaputt geht, darf ein ein ersatz beschafft werden und auch ein weiteres gekauft und genemigt werden.

Für Fahrzeuge gilt: Als "dem Fahrzeug zugeordnetes" 4m-Gerät ist es erlaubt wenn noch eins "über war, es darf aber "offiziel" kein Ersatz beschafft werden. Das defekte Gerät fällt dann einfach weg.

Dies ist in den meisten Bundesländern so üblich.


Man kann aber auch einfach ein neues Hand-Fug aber auch auf einen Funkbeauftragten oder oder zulassen und dann kurz drauf auf das Fahrzeug umschreiben. Schliesslich steht ja einer Hand voll leuten sowas zu in einem KV.


Alle bekomm ich nicht mehr zusammen *g* aber da zählen ja OrgL und LNA mit dazu.


MfG Fabsi