Aja, ich verstehe.
Das war wahrscheinlich das Problem: Das neue Fahrzeug wurde erst im Jahre 2002 zugelasssen, somit durfte das alte Funkgerät nicht mehr in dieses eingebaut werden.
Zu dem letzten Satz vom Christian: Das ist mir auch neu!
Das würde ja bedeuten, dass im Einsatzfall derjenige der den 4m-Funk besetzt erst das Auto verlassen muss wenn er über 2m Anrufe entgegen nehmen will!
Welchen Sinn hat denn das?
Ich hab bei uns in der Gegend noch kein FW-Auto mit 2m-Antenne drauf gesehen oder meinst du mit "HANDFUNKGERÄTE " tragbare 4m-Geräte?