Könnte mir mal einer bei einer praktischen Frage weiterhelfen?

Wir müchten ein relativ neues Fahrzeug (Typzulassung nach 2002) mit einem 4m Hfg FuG13b von ICOM mit Aktiv-Halterung und fester Antenne (passiv), alles nagelneu, nachrüsten.
Der Einbau soll durch organisationseigenes Fachpersonal, also nicht über Händler erfolgen.

Ist folgende Annahme richtig:

- Wir benötigen eine Herstellererklärung des KfZ Herstellers und der Einbau muss gemäss evtl. Vorgaben erfolgen
- Die Aktiv-Halterung benötigt ein e1 Kennzeichen, da fest verbaut
- Das HfG benötigt lediglich eine CE Kennzeichnung, da damit EMV Verträglichkeit bescheinigt ist und e1 nicht nötig ist, da nicht fest verbaut
- für die Antenne genügt CE Kennzeichnung

Dies ist die Aussage eines Fachhändlers.
Was mir komisch vorkommt, ist, dass das das HfG kein e1 brauchen soll.

Wie seht Ihr das?
Bin für Hilfe sehr dankbar.